1848 Unterstaatssekretär im Außenministerium; Dezember 1848–1849 interimistische Leitung des Ministeriums; außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister am Königlichen Hannoverschen Hof; Mitglied der ersten Kammer im preußischen Landtag; 1850–1858 Ministerpräsident im Herzogtum Mecklenburg-Schwerin mit Beibehaltung der Rechte eines preußischen Untertans und dem Vorbehalt, jederzeit wieder in den Dienst des Königs Friedrich Wilhelm IV. einzutreten