Geheimes Kabinett des (Kaisers und) Königs für die
Zivilangelegenheiten
Bemerkung
Nachfolger des seit ca. 1713 existierenden Königlichen Kabinetts; 1810
reorganisiert und bis 1918 bestehend; zuständig für Vermittlung und
(mündlichen) Vortrag allen (zivilen amtlichen) Schriftwechsels mit dem
Monarchen; die I. (politische) Abteilung war 1848 bis 1872 mit dem
Staatsministerium bzw. dem Büro des Ministerpräsidenten vereinigt; in dieser
Zeit bestand das Zivilkabinett einzig aus der II. Abteilung (für
Gnadensachen usw.)
Zivilkabinett , in: Praktiken der Monarchie, hrsg. vom Akademienvorhaben "Anpassungsstrategien der späten mitteleuropäischen Monarchie am preußischen Beispiel (1786-1918)", Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin, Version 8 vom 29.02.2024, URL: https://actaborussica.bbaw.de/v8/P0006980