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            <titleStmt>
                <idno>I/108c</idno>
                <title>Zusammenstellung des Oberherrn und Hausministers Wilhelm Fürst zu
                    Wittgenstein für den Oberzeremonienmeister Friedrich Graf von Pourtalès </title>
                <note type="metadataDesc">
                    <p>Die Zusammenstellung basiert auf einem Fragespiegel des
                        Oberzeremonienmeisters Friedrich Graf von Pourtalès zu den Aufgaben seines
                        Hofamtes, wohl von Anfang November 1840, und Wittgensteins darauf erfolgten
                        Antworten, vgl. in der Akte, Bl. 1–2v und 5–6v. </p>
                </note>
            </titleStmt>
            
            <publicationStmt>
                <publisher>Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW)</publisher>
                <availability>
                    <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0">CC
                        BY-SA</licence>
                </availability>
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            </publicationStmt>
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                        <idno>
                            <idno type="shelfmark">BPH, Rep. 192, Nl Wittgenstein, W. L. G. zu, IV
                                Nr. 1,7, Bl. 8–10v</idno>
                            <idno type="scan">Auftrag 66841, Scans
                                Signatur..._015-020</idno>
                        </idno>
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                <correspAction type="sent">
                    <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0000608">Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, WILHELM Ludwig Georg Graf
                        (Fürst) zu (1770-1851)</persName>
                    <placeName>Berlin</placeName>
                    <date when="1840-11-23" cert="high"/>
                </correspAction>
                <correspAction type="received">
                    <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0000608">Pourtalès, Julius Heinrich Carl FRIEDRICH Graf von
                        (1779-1861)</persName>
                </correspAction>
            </correspDesc>
            <creation>
                <term ref="http://telota.de/ediarum/unsigned">ungezeichnet</term>
            </creation>
            <abstract>
                <p>Fragespiegel des neuen Oberzeremonienmeisters zu Rang und Aufgaben seines
                    Hofamtes – Wittgensteins Antworten darauf – bisherige Regelung und
                    Verfahrensweise</p>
            </abstract>
            <abstract type="short">
                <p>Wittgenstein an Pourtalès: Aufgaben des Oberzeremonienmeisters</p>
            </abstract>
        </profileDesc>
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    <text type="letter">
        <body>
            <div type="comment">
                <p>In seinem Anschreiben zu dieser Zusammenstellung erläuterte <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0000608">Wittgenstein</persName> am 23.11.1840 dem
                    Oberzeremonienmeister <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0000608">Pourtalès</persName>, dass er
                    beabsichtige, „die Antwort auf die mir von Ihnen vorgelegte[n] Fragen zu
                    überreichen und dabei gehorsamst zu bemerken, daß alles davon abhängt, wie sich
                    die Verhältnisse bei Hofe gegenwärtig gestalten: diese Beantwortung hat
                    gegenwärtig nur nach den frühern einfachen Verhältnissen statt finden können:
                    alle Abänderungen werden von den Befehlen Sr. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0000608">Majestät</persName> abhängen: die Functionen bei Taufen und Leichen
                    Begängnissen habe ich absichtlich ganz übergangen, da es nicht wahrscheinlich
                    ist, daß wir die große Freude erleben, daß Ew. Hochgebohren die Feierlichkeiten
                    bei einer Königl. Taufe anordnen: bei einer Taufe der prinzl. Herrschaften
                    finden solche Anordnungen nicht statt. Wenn die Functionen bei
                    Leichen-Begräbnissen angeordnet und festgestelt werden sollen, so muß mit dem
                    Leichen Begräbnis des Königs und der Königin angefangen werden und dieses ist
                    nicht angenehm Sr. Majestät vorzulegen. Wenn mich Ew. Hochgebohren über diese
                    oder jede andere Angelegenheit zu sprechen wünschen, so stehe ich zu jeder Zeit
                    mit dem größten Vergnügen zu Befehl.“ (In der Akte, Bl. 11–12.)</p>
            </div>
            <div type="writingSession">
                <table rows="1" cols="2">
                    <row>
                        <cell>Frage <lb/>1.) Welchen Rang hat der <rs type="occupation" key="P0008865">Ober-Ceremonienmeister</rs>? Hat er
                            einen besonderen Rang, oder bestimmt sich dieser nach dem Datum seines
                            Patents?</cell>
                        <cell>ad.1. <lb/>Der H. v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0000608">Buch</persName> hatte
                            keinen besonderen Rang, so wenig als der <rs type="occupation" key="P0009147">OberstallMeister</rs> und der
                            <rs type="occupation" key="P0007925">OberJägerMeister</rs>: Nur der 
                            <rs type="occupation" key="P0007792">Ober Cammer-Herr</rs> und 
                            <rs type="occupation" key="P0008202">OberMarschall</rs> haben nach
                            der Bestimmung des <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0000608">höchstseel.
                                Königs</persName> Majestät einen besonderen Rang und diese beiden
                            Hof Aemter roulirten nicht mit den übrigen HofChargen sondern blieben
                            immer auf demselben Platz im Staats Handbuch stehen.<lb/>
                        </cell>
                    </row>
                    <row>
                        <cell>2.) Erbittet er bei gewöhnlichen Feierlichkeiten unmittelbar die
                            Befehle Sr. Majestät des Königs?</cell>
                        <cell>ad 2 <lb/>Bei Hof Feierlichkeiten, Couren pp hat der <rs type="occupation" key="P0008865">Ober-Ceremonien
                            Meister</rs> allerdings die Befugniß die Befehle Sr. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0000608">Majestät</persName> unmittelbar einzuholen: es dürfte aber
                            nothwendig seÿn, daß derselbe den <rs type="occupation" key="P0007792">Ober Cammerherrn</rs> und <rs type="occupation" key="P0665499">HofMarschall</rs> von
                            den Befehlen Sr. Majestät in Kenntnis sezt</cell>
                    </row>
                    <row>
                        <cell>3.) Ist bei ausserordentlichen Feierlichkeiten der
                            <rs type="occupation" key="P0008865">Ober-Ceremonienmeister</rs> allein berufen, die dazu erforderlichen
                            Anordnungen zu treffen, oder wird zu diesem Behuf eine Commission
                            ernannt?</cell>
                        <cell>ad. 3 <lb/>D H. v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0000608">Buch</persName> hat bei
                            außerordentlichen Feierlichkeiten immer mit dem <rs type="occupation" key="P0665499">HofMarschall</rs> und auch
                            mit dem Minister des Königl. Hauses Rücksprache genommen: auch hatte der
                                <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0000608">Höchstseel. Könige</persName> zu zeiten
                            eine Berathung angeordnet, zu welcher der Herzog <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0000608">Carl</persName> und auch oft OberhofMeister von
                                <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0000608">Schilden</persName> zugezogen worden
                            ist.</cell>
                    </row>
                    <row>
                        <cell>4.) Hat der <rs type="occupation" key="P0008865">Ober-Ceremonienmeister</rs> noch Ceremonienmeister? Werden
                            diese ein für alle Mal dazu ernannt, oder werden sie ihm nur, wenn es
                            die Umstände erfordern, beigeordnet?</cell>
                        <cell>ad.4 <lb/>Was Sr. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0000608">Majestät</persName>
                            hierüber anzuordnen geruhen, ist mir unbekannt; in früheren Zeiten
                            wurden nach dem Vorschlag des <rs type="occupation" key="P0008865">Ober-Ceremonien Meister</rs> Ein oder zweÿ
                            <rs type="occupation" key="P0008194">Kammerherrn</rs> gewählt, die demselben bei großen Feierlichkeiten beizugeben
                            waren.</cell>
                    </row>
                    <row>
                        <cell>5.) Hat der <rs type="occupation" key="P0008865">Ober-Cermonienmeister</rs> ein Bureau, oder einen Secretair,
                            oder muß er selbst die zu seinen Functionen nöthigen Ausfertigungen
                            besorgen?</cell>
                        <cell>ad: 5 <lb/>der H. v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0000608">Buch</persName> und der
                            H. v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0000608">Arnim</persName>hatte weder ein Bureau
                            noch einen Secretair; bei Anfertigung von Programmen bediente er sich
                            eines Beamten des <orgName key="P0000989">HofMarschal Amtes</orgName>
                            oder der Ordens Commission; er brachte alsdann für diesen Beamten eine
                            Gratification in Antrag.</cell>
                    </row>
                    <row>
                        <cell>6.) Ist mit dem Amte des <rs type="occupation" key="P0008865">Ober-Ceremonienmeisters</rs> irgend eine
                            Obliegenheit in Betreff der Vorstellungen derjenigen Personen verbunden,
                            die an den Hof gehen wollen? Welche Regeln werden dabei befolgt?</cell>
                        <cell>ad. 6. <lb/>Die Vorstellungen der Fremden bei Sr. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0000608">Majestät</persName> 
                            haben bis jezt durch den <rs type="occupation" key="P0007792">Ober
                                Cammerherrn</rs> statt gefunden: die Fremden werden durch den <rs type="occupation" key="P0665499">HofMarschall</rs>
                            angemeldet: der H. von <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0000608">Buch</persName> und der
                            H. von <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0000608">Arnim</persName> haben früher bei den
                            Couren den Fremden die Stelle angezeigt, wo Sr. Majestät den Befehl
                            ertheilt haben, selbige aufzustellen, um Allerhöchstdenenselben
                            vorgestelt zu werden.</cell>
                    </row>
                    <row>
                        <cell>7.) Gehört die Einführung der fremden Botschafter und Gesandten zu den
                            Obliegenheiten des <rs type="occupation" key="P0008865">Ober-Ceremonienmeisters</rs>? Auf welche Art findet
                            dieselbe Statt, und welches Ceremoniel wird dabei beobachtet?</cell>
                        <cell>ad 7. <lb/>Wenn fremde Botschafter eine feierliche Audienz erhalten
                            haben, so ist das hierbei zu beobachtende Ceremoniel immer besonders
                            angeordnet worden. In einem Zeit Raum von vielleicht 80 Jahren haben
                            sich nur zweÿ oder dreÿ solcher Fälle ereignet. Die Gesandten sind bis
                            jezt durch den Cabinets Minister ohne alles Ceremoniel bei Sr. Majestät
                            eingeführt worden.</cell>
                    </row>
                    <row>
                        <cell>8.) Welches sind bei der Ankunft gekrönter Häupter oder fremder
                            Fürstlicher Personen die Obliegenheiten und Functionen des
                            <rs type="occupation" key="P0008865">Ober-Ceremonienmeisters</rs>?</cell>
                        <cell>ad. 8 <lb/>Bei der Anwesenheit gekrönter Häupter und Thronfolgers oder
                            andern Hohen Souverainen und und ihre Gemahlinnen hat der <rs type="occupation" key="P0008865">Ober
                            Ceremonien Meister</rs> immer die Befehle dieser Herrschaften eingeholt, wenn
                            selbige eine Cour annehmen wollen: diese hat der Ober Ceremonien Meister
                            alsdann anzuordnen und durch den <rs type="occupation" key="P0009119">Hof-Fourrier</rs> ansagen lassen: der
                            Ober-Ceremonien Meister hat jedoch die Verpflichtung vorherr die Befehle
                            Sr. Majestät erst einzuholen.</cell>
                    </row>
                    <row>
                        <cell>9.) Welches sind die Functionen des <rs type="occupation" key="P0008865">OberCeremonienmeisters</rs> bei den
                            Couren? Werden diese durch ihn angesagt, und besorgt er dazu die
                            Einladungen, oder geschieht dies durch Vermittelung des <rs type="occupation" key="P0665499">Hofmarschalls</rs>?
                            Welches Ceremoniel wird bei den Couren beobachtet? Welches sind die
                            Functionen des Ober Ceremonienmeisters bei Vermählungen, Taufen,
                            Leichenbegängnissen?</cell>
                        <cell>ad. 9 <lb/>Soviel ich mich erinnere so sind die Couren bei Sr.
                            Majestät durch den <rs type="occupation" key="P0008865">Ober Ceremonien Meister</rs> angesagt worden; in den
                            lezten 20 Jahren haben dergleichen aber nicht statt gefunden; ein
                            besonderes Ceremoniel ist bei diesen Couren nicht vorgeschrieben. Bei
                            Vermählungen werden die Programs zu den Feierlichkeiten durch den Ober
                            Ceremonien Meister angefertigt und Sr. Majestät vorgelegt. Die
                            Functionen bei Leichen Begängnissen und Taufen werden von den besonderen
                            Befehlen Sr. Majestät abhängen.</cell>
                    </row>
                    <row>
                        <cell>10.) Welche Stelle nimmt der <rs type="occupation" key="P0008865">Ober-Ceremonienmeister</rs> bei feierlichen
                            Zügen ein? Bisher ging er - wie ich glaube - mit den übrigen
                            Ober-Chargen nach seinem Range; indessen muß hierbei bemerkt werden, daß
                            es ihm in diesem Falle unmöglich ist, die Ordnung des Zuges zu
                            beaufsichtigen und zu erhalten.</cell>
                        <cell>ad 10 <lb/>Bis hierhin ist der <rs type="occupation" key="P0008865">Ober Ceremonien Meister</rs> immer mit den
                            übrigen Ober Chargen im Zuge gegangen: da der ganze Zug <hi rendition="#u">nur</hi> aus den Ober Chargen 
                            und den Allerhöchsten
                            und Höchsten Herrschaften mit ihren Hofstaaten, denen ihr Rang
                            vorgeschrieben ist besteht, so ist eine statt findende Unordnung nicht
                            anzunehmen.</cell>
                    </row>
                    <row>
                        <cell>11.) Hat der <rs type="occupation" key="P0008865">Ober-Ceremonienmeister</rs> bei bestimmten Festlichkeiten, wie
                            Geburtstagen und dergleichen, Obliegenheiten zu erfüllen oder Functionen
                            zu verrichten? und welches sind sie?</cell>
                        <cell>ad. 11 <lb/>Von Functionen an Geburtstagen ist mir nichts bekannt; es
                            seÿ denn daß eine Cour bei Ihren Majestäten angesagt werden
                            sollte.</cell>
                    </row>
                    <row>
                        <cell>12.) Wenn bei der Ausübung der Functionen des <rs type="occupation" key="P0008865">OberCeremonienmeisters</rs>
                            Kosten entstanden sind, welches ist dann die Behörde, an die er sich
                            wegen deren Berichtigung zu wenden hat?</cell>
                        <cell>ad. 12. <lb/>Dergleichen Kosten sind bei dem <orgName key="P0001002">Ministerium des Königl. Hauses</orgName> einzugeben, von welchem
                            alsdann das weitere veranlßt wird.</cell>
                    </row>
                </table>
            </div>
        </body>
    </text>
</TEI>