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            <titleStmt>
                <idno>I/12f</idno>
                <title>Denkschrift des Geheimen Oberregierungsrates im Hausministerium und Direktors
                    des Geheimen Staatsarchivs, Georg Wilhelm von Raumer</title>
                <note type="metadataDesc">
                    <p>Die Denkschrift hatte Wittgenstein und Thile
                        vorgelegen; am 16.1.1844 ließ Thile die Denkschrift nach interessierter
                        Kenntnisnahme über Wittgenstein an Raumer zurückschicken. (In der Akte, Bl.
                        4)</p>
                </note>
            </titleStmt>
            
            <publicationStmt>
                <publisher>Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW)</publisher>
                <availability>
                    <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0">CC
                        BY-SA</licence>
                </availability>
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                            <idno type="shelfmark">BPH, Rep. 192, Nl Raumer, G. W. von, Nr. 13, Bl.
                                5–20v</idno>
                            <idno type="scan">Auftrag 77014, Scans 025-056
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                <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Raumer, Georg Wilhelm von (1800-1856)</persName>
                <date when="1843-12-26" cert="high"/>
                <listChange>
                    <change type="signing">
                        <persName role="signee" ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Raumer, Georg
                            Wilhelm von (1800-1856)</persName>
                    </change>
                </listChange>
            </creation>
            <abstract>
                <p>Entwicklung der Hofchargen seit dem 15. Jahrhundert – Entstehung und Vergehen
                    einiger adliger Hofämter – Darstellung der drei Klassen von Hofchargen: a) die
                    Großen Hofchargen mit ihren drei Ämtern, Entwicklungen und bisherigen
                    prominenten Funktionsträgern, b) die oberen Hofchargen in ihrer Entwicklung und
                    Zusammensetzung von Ämtern und Personen, c) Hofchargen zweiten Ranges mit Ämtern
                    und gegenwärtigen Amtsträgern</p>
            </abstract>
            <abstract type="short">
                <p>G. W. v. Raumer: Denkschrift über die Hofchargen in Brandenburg-Preußen</p>
            </abstract>
        </profileDesc>
    </teiHeader>
    <text type="document">
        <body>
            <div>
                <p>
                    <hi rendition="#u">Unterthäniges Promemoria über die churbrandenburgischen und
                        königlich-preußischen Hofchargen und deren Rang, nach den bisher bestandenen
                        Grundsätzen.</hi>
                </p>
                <p>Am churfürstlich brandenburgischen und königlich
                    preußischen Hofe bestehn von alten Zeiten her vornehme adliche Hofchargen; schon
                    die ersten Churfürsten aus dem hohenzollerischen Hause im 15<hi rendition="#sup">t</hi> Jahrhundert hatten einen <rs type="occupation" key="P0008649">Hofmeister</rs>, einen <rs type="occupation" key="P0665499">Marschall</rs>
                    und Kammermeister, im 16<hi rendition="#sup">t</hi> Jahrhundert, wo die Höfe
                    mehreren Glanz bekamen, traten neue Hofchargen, der Schenk, Stallmeister,
                    Jägermeister, Schloßhauptmann u.s.w., auch ein <rs type="occupation" key="P0007792">Oberkammerherr</rs> und Kammerherrn hinzu, noch mehrere
                    Hofbedienungen aber z. B. der <rs type="occupation" key="P0009293">Grand Maitre
                        de la Garderobe</rs>, der <rs type="occupation" key="P0008865">Ober
                        Ceremonienmeister</rs> sind aufgekommen, nachdem König <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich I.</persName> die Königswürde angenommen hatte.
                    </p>
                <p>Von diesen, im Lauf der Zeit entstandenen adlichen Hofchargen sind einige
                    wieder eingegangen z. B. schon im 16. Jahrhundert der Hofmeister (welcher Titel
                    auf den überging, welcher den Hofstaat der Gemahlinnen der Landesherrn zu
                    respiciren hatte) der <rs type="occupation" key="P0007827">Oberküchenmeister</rs> und die Truchsesse, welche das Essen aufsetzten und
                    welche bis in das 17<hi rendition="#sup">t</hi> Jahrhundert zu den adlichen
                    Hofstellen gehörten, ferner sind seit dem vorigen Jahrhundert die Kammerjunker
                    und Hofjunker verschwunden, mehrere andre Hofwürden endlich sind längere Zeit
                    nicht besetzt gewesen z.B. der <rs type="occupation" key="P0008865">Ober
                        Ceremonienmeister</rs>, dann aber wieder hergestellt worden.</p>
                <p>Nunmehr
                    theilen sich die Hofchargen</p>
                <list>
                    <item>1, in solche, welche einen <hi rendition="#u">bestimmten</hi> hohen Rang
                        am Hofe einnehmen und die man jezt <hi rendition="#u">Große Hofchargen</hi>
                        zu nennen pflegt,</item>
                    <item>2, solche <hi rendition="#u">Obere</hi> Hofchargen, die unter sich keinen
                        bestimmten Rang, auch sonst keinen ausgezeichneten Rang einnehmen, in
                        früherer Zeit theilweise sogar den Kammerherrn nachstanden.</item>
                    <item>3, <hi rendition="#u">Hofchargen</hi> des <hi rendition="#u">zweiten</hi>
                        Ranges und Vicehofchargen, von denen feststeht, daß sie ihren Rang hinter
                        den zu 2 genannten oberen Hofchargen einnehmen und die sonst ebenfalls
                        keinen bestimmten Rang haben.</item>
                </list>
                <p>Jede dieser Hofstellen soll hier einzeln kürzlich durchgegangen werden.
                        </p>
                <p>
                    <hi rendition="#u">I. Große Hofchargen</hi>
                </p>
                <p> Deren sind bisher
                    nur drei am preußischen Hofe gewesen, der <rs type="occupation" key="P0007792">Oberkammerherr</rs> und <rs type="occupation" key="P0008202">Obermarschall</rs> von alten Zeiten her und der <rs type="occupation" key="P0009293">Grand maitre de la Garderobe</rs> seit <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">König Friedrich I.</persName>, sie haben einen bestimmten und
                    sehr hohen Rang, auch ist das Prädicat Excellenz ohne besondre Verleihung mit
                    ihnen verknüpft.</p>
                <p>1. <hi rendition="#u">Ober Kammerherr.</hi>
                </p>
                <p>Im
                        15<hi rendition="#sup">t</hi> Jahrhundert finde ich denselben noch nicht
                    erwähnt, doch ist es möglich, daß der Kammermeister, welcher in dieser Zeit als
                    eine vornehme adliche Bedienung vorkommt, ungefähr die Bedeutung hatte, wiewohl
                    es scheint, daß bis auf Churfürst <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Joachim 1.</persName>
                    der Hofmeister (magister curiae) die vornehmste und wichtigste Person am
                    churfürstlichen Hofe gewesen sei.</p>
                <p>Im sechszehnten Jahrhundert kamen am
                    churbrandenburgischen Hofe die Kammerherrn auf, welche man aber Anfangs einfach
                    genug <hi rendition="#u">Thürknechte</hi> nannte. Mathias von <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Saldern</persName> heißt z.B. um 1540 Sr. churfürstlichen
                    Gnaden Thürknecht, dagegen Georg von <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Oppen</persName>
                    1560 schon churfürstlicher Kämmerer; der Ausdruck Kammerherr gehört dem 17<hi rendition="#sup">t</hi> Jahrhundert an.</p>
                <p>Der erste <rs type="occupation" key="P0007792">Oberkammerherr</rs>, dessen ich erwähnt
                    finde, ist eben der genannte Mathias von <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Saldern</persName>, der 1560 des Churfürsten <hi rendition="#u">oberster
                        Kämmerer</hi> und Rath heißt. Dann wird 1588 Ludwig von der <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Gröben</persName> als Ober Kämmerer erwähnt. Unter der
                    Regierung Churfürst <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Joachim Friedrich</persName> um
                    1605, war der Graf v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Schlick</persName>, ein vornehmer
                    Minister dieses Churfürsten, Ober Kämmerer, zugleich <rs type="occupation" key="P0009147">Oberstall-</rs> und <rs type="occupation" key="P0007925">Ober-Jägermeister</rs> und es wird erwähnt, daß ihm als Oberkammerherrn
                    besonders auch die Pflicht oblegen habe, die Kammerjunker dahin anzuhalten, daß
                    sie des Morgens bei rechter Zeit aufstehen. Im Jahre 1610 wurde der bekannte
                    Graf Adam von <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Schwarzenberg</persName> von Churfürst
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Johann Sigismund</persName> zum wirklichen Geheimen
                    Rath und Oberkammerherrn ernannt und er bekleidete diese Würde bis an seinen Tod
                    im Jahre 1641, worauf der <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">große Churfürst</persName>
                    den wirklichen Geheimen Rath und Minister Conrad von <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Burgsdorf</persName> zum Oberkammerherrn ernannte. Nach <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Burgsdorf’s</persName> Tode 1652 wurde der wirkliche geheime
                    Rath und Minister Adam Georg Freiherr von <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Putlitz</persName> Oberkammerherr und starb als solcher 1660. Hierauf blieb
                    die Stelle unbesetzt, bis Churfürst <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich
                        3</persName> im Jahre 1688 diese, wie es in der Bestallung heißt, eine Zeit
                    lang unbesetzt gebliebene Stelle zu mehrerem Lustre des churfürstlichen Hauses
                    und in Ansehung der Erzkämmererschaft des heiligen Reichs, mit einer <hi rendition="#u">gräflichen</hi> Person wieder zu besetzen nöthig fand und den
                    Grafen von<persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675"> Dönhoff</persName> zum Oberkammerherrn
                    ernannte. Dieser starb im Jahre 1696 und nunmehr erhob der <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Churfürst</persName> den bekannten Freiherrn, nachherigen
                    Grafen <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Kolbe von Wartenberg</persName>, der bis dahin
                    Oberstallmeister und Schloßhauptmann gewesen war, zum Oberkammerherrn, welche
                    Würde er bekleidete, bis er in Ungnade fiel. Hierauf blieb diese hohe Stelle
                    während der ganzen Regierung König <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich Wilhelm
                        I.</persName> und bis zum Jahre 1751 unbesetzt. In diesem Jahr wurde der
                    Prinz v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Loos-Corswarem</persName> zum Oberkammerherrn
                    ernannt, allein schon 1763 wieder entlassen und erst im Jahre 1777 der Graf,
                    nachherige Fürst von <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Osten-Sacken</persName> wieder zum
                    Oberkammerherrn und zugleich zum Staatsminister ernannt, welcher 1794 starb.
                    Hierauf blieb die Stelle bis zum Jahre 1809 wieder unbesetzt, in welchem Jahre
                    Seine Durchlaucht der Herr Fürst zu <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Wittgenstein</persName> zum Oberkammerherrn ernannt wurde.</p>
                <p>Schon die
                    Wahl der Personen, welche diese hohe Würde bekleideten, ergibt den Rang
                    derselben und es stand wenigstens seit dem 17<hi rendition="#sup">ten</hi>
                    Jahrhundert, als <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Schlick</persName> und <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Schwarzenberg</persName>
                    <rs type="occupation" key="P0007792">Oberkammerherrn</rs> waren, fest, daß sie
                    als solche den höchsten Rang am Hofe einnähmen. Man leitete dies (wie schon Graf
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Dohna</persName> in seinen zur Zeit König <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich I.</persName> verfaßten Mémoiren bemerkt) daher,
                    daß der Churfürst von Brandenburg Erzkämmerer des Reichs war und daß daher sein
                    oberster Kämmerer eben so die höchste Stelle an seinem Hofe einnehmen müsse, wie
                    der Obermarschall am Hofe des Churfürsten von Sachsen, der Reichserzmarschall
                    war. Ein Besonderes war es daher, daß der <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">große
                        Churfürst</persName> im Jahre 1658, als er den churbrandenburgischen
                    Erzkämmerer Otto <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">von Schwerin</persName> zum
                    Oberpräsidenten des Staatsraths und ersten Minister ernannte, ihm den Rang vor
                    dem Feldmarschall und Oberkämmerer (dem <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">vPutlitz</persName>) einräumte. Später aber und als der Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Kolb von Wartenberg</persName> Oberkammerherr war, stand es
                    wieder völlig fest, daß er als solcher den ersten Rang am Hofe habe, wie denn
                    des v. Wartenberg Bestallung von 1696 ihm den Rang über alle churfürstliche
                    Bediente ausdrücklich beilegt. Auch die Rangreglements von 1688, 1705 und 1706
                    geben dem Oberkammerherrn den ersten Rang und stellen ihn über den
                    Feldmarschall. Das von 1708 stellt den Oberkämmerer sogar über die nachgebornen
                    Fürsten und dessen Gemahlin über die nicht regierenden Fürstinnen und über die
                        <rs type="occupation" key="P0009189">Oberhofmeisterin der Königin</rs>, die
                    diesen Fürstinnen auch vorgehen sollte. Zur Zeit der Abfassung des neuesten
                    Rangreglements von 1713 gab es keinen Oberkammerherrn, die Allerhöchste
                    CabinetsOrdre vom 12. December 1826 hat aber von neuem sanctionirt, daß der
                    Oberkammerherr jederzeit die erste Stelle einnimmt, wie dies auch schon die 1809
                    ertheilte Bestallung besagt.</p>
                <p>Der <rs type="occupation" key="P0007792">Oberkammerherr</rs> führte schon im 17<hi rendition="#sup">t</hi>
                    Jahrhundert (z.B. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Burgsdorf</persName>, <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Putlitz</persName>) zum Zeichen seiner Würde einen großen
                    eisernen vergoldeten Schlüssel an einer goldenen Erbskette, auch bewahrte er die
                    Kammerherrnschlüssel der andern Kammerherrn auf, über welche er die Aufsicht
                    führte. Nach der nicht ausgeführten Instruction von 1809 soll der Oberkammerherr
                    den Schlüssel größer, als die andern Kammerherrn und nicht wie diese mit einer
                    blauen, sondern mit einer orangefarbenen Schleife tragen. </p>
                <p>Merkwürdig ist
                    es, daß nach der Bestallung von 1688 der <rs type="occupation" key="P0007792">Oberkammerherr</rs> auch die Aufsicht über die Judenschaft führte, was erst
                    in der Bestallung des Prinzen <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Loos</persName> 1751
                    weggeblieben ist. Dies rührt wohl daher, daß man die Juden in alter Zeit als
                    kaiserliche Kammerknechte ansah und da der Churfürst als Erzkämmerer die zur
                    kaiserlichen Kammer gehörigen Juden zu beschirmen hatte, so nahm man an, auch
                    dem Oberkammerherrn stehe die Respicirung der Judenschaft im Lande zu.</p>
                <p>Zu
                    bemerken ist, daß bis in das vorige Jahrhundert Oberkämmerer, nicht <rs type="occupation" key="P0007792">Oberkammerherr</rs> gesagt wurde.</p>
                <p>2.
                        <hi rendition="#u">Obermarschall</hi>.</p>
                <p>Dieses ist von alten Zeiten her
                    die zweite Stelle am Hofe mit einem bestimmten Rang, welcher aber dem des <rs type="occupation" key="P0007792">Oberkammerherrn</rs> bei weitem nicht
                    gleich kommt.</p>
                <p>Churfürstliche Marschälle, oder wie sie seit Churfürst
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Joachim 1.</persName> heißen, <rs type="occupation" key="P0007976">Hofmarschälle</rs>, kommen von alten Zeiten vor und hatten
                    die tägliche Respicirung des Hofwesens. Seit dem 16. Jahrhundert theilte sich
                    die Charge, es entstanden <rs type="occupation" key="P0008202">Oberhofmarschalle</rs> und Untermarschälle oder Hofmarschall, leztrer hatte
                    nur die Hofhaltung unter sich, stand aber unter dem Oberhofmarschall, welcher
                    auch in wichtigen Dingen befragt werden mußte.</p>
                <p>Der erste Obermarschall
                    dessen ich erwähnt finde, ist der Ritter Hennig <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Quast</persName> im Jahre 1464 unter Churfürst <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich 2.</persName> und 1586 kommt Hans v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Thümen</persName> als <rs type="occupation" key="P0008202">Oberhofmarschall</rs> vor. Churfürst <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Joachim
                        Friedrich</persName> ernannte 1605 den Oberst Freiherrn v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Bieland</persName> zum Geheimen Kammerrath und
                    Oberhofmarschall, als welcher er einen Untermarschall hatte, der (nach der
                    Hofordnung von 1615) die täglichen Geschäfte besorgte. 1616 wurde Wedigo Reimar
                        von<persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675"> Putlitz</persName> zum Oberhofmarschall
                    ernannt. Unter dem <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">großen Churfürst</persName> waren
                    die geheimen Räthe von <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Canstein</persName> und von
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Canitz</persName> Oberhofmarschälle und Churfürst
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich 3.</persName> ernannte 1696 den
                    Generallieutenant Grafen von <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Lottum</persName>, 1702
                    aber den Grafen v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Wittgenstein</persName> zum
                    Oberhofmarschall, in dessen Bestallung ihm die Oberaufsicht über Küche und
                    Keller übertragen wird, in welcher Beziehung der Oberschenk und der
                    Schloßhauptmann ihm untergeben waren. Im Jahr 1709 wurde der Minister v.
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Kameke</persName> Oberhofmarschall und seit 1712
                    versah der Minister v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Printz</persName> diese Stelle
                    und von dessen Tode (1725) ab scheint sie unbesetzt geblieben zu sein. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich der Große</persName> ernannte 1740 sogleich den
                    Grafen <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Gotter</persName> zum Oberhofmarschall, als aber
                    eine dem Patente des Grafen v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Wittgenstein</persName>
                    gleichlautende Bestallung vorgelegt wurde, schickte sie der König zurück und
                    bemerkte, sie sei ganz generell zu fassen, weil Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Gotter</persName> mit Küche und Keller nichts zu thun haben solle. Seit dem
                    ist es hergebracht, daß der Obermarschall auf die tägliche Hofhaltung keine
                    Einwirkung hat. 1745 wurde Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Bees</persName>, 1763
                    der Minister Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Reuß</persName> Oberhofmarschall,
                    1780 der Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Solms</persName> Grand Marechal. König
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich Wilhelm 2.</persName> ernannte 1795 den
                    Grafen v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Podewils</persName> zum Oberhofmarschall mit
                    dem Prädikat Excellenz und seit dem wird nicht mehr <rs type="occupation" key="P0008202">Oberhofmarschall</rs>, sondern nur Obermarschall gesagt. 1809
                    wurde der Hofmarschall v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Massow</persName>
                    Obermarschall mit dem Excellenzprädikat, 1814 der Graf v. d. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Goltz</persName>, 1835 der p v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Maltzan</persName>, 1841 der Minister Baron v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Werther</persName>.</p>
                <p>Diese Stelle, welche schon 1669 als die zweite
                    Stelle am Hofe nach dem <rs type="occupation" key="P0007792">Oberkammerherrn</rs> betrachtet wurde, ist also öfters mit Ministern
                    besetzt worden, auch war das Excellenzprädikat damit verknüpft und sie steht
                    nach dem neuesten Rangreglement von 1713 im Range zwar nach den Feldmarschällen
                    und den Generalen der Cavallerie oder Infanterie, aber vor den Ministern und
                    Generallieutenants; eine Zeitlang (1706-1708) stand sie sogar vor den Generalen
                    der Infanterie. 1784 heißt es der Obermarschall folge gleich nach dem
                    Oberkammerherrn und habe den Rang eines Staatsministers. Die Allerhöchste
                    Cabinetsordre vom 12. December 1826 bestimmt, daß der Obermarschall jederzeit
                    die zweite Stelle einnehme und auch die Allerhöchste Cabinetsordre vom 9<hi rendition="#sup">t</hi> Juli 1841 rechnet den Obermarschall zu den großen
                    Hofchargen. Nach einem Befehl von 1747 sollten alle Fremde die an
                        <supplied>den</supplied> Hof kommen, durch den Oberhofmarschall präsentirt
                    werden und zum Zeichen seiner Würde führt der Obermarschall von alten Zeiten
                    (1740) den großen Marschallstab und tritt damit z. B. bei dem Fackeltanz
                    voran.</p>
                <p>3. <hi rendition="#u">Der Grand Maitre de la
                    Garderobe.</hi>
                </p>
                <p>Diese seit dem Tode des Grafen <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Grote</persName> unbesezt gebliebene Stelle wurde ebenfalls zu den großen
                    Hofchargen gerechnet, und man nahm an, daß das Excellenzprädikat damit eo ipso
                    verbunden sei, auch wurden meistens Minister dazu ernannt. </p>
                <p>König
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich 1.</persName> hat die Stelle eines <rs type="occupation" key="P0009293">Grand Maitre de la Garderobe</rs> zuerst
                    errichtet, in Nachahmung des französischen und des englischen Hofes. Er ernannte
                    1705 den Kammerherrn von <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Kameke</persName> zum Maitre
                    (nicht Grand maitre) de la Garderobe, übertrug ihm die Aufsicht über die
                    Kleidung des Königs, selbst den Einkauf der Waaren und des Leinenzeuges und
                    bestimmte, daß er den Rang <hi rendition="#u">vor</hi> den Geheimen Staatsräthen
                    haben solle, was damals einige Unzufriedenheit erregte. Die Rangreglements von
                    1705 und 1708 stellen ihn gleich nach dem <rs type="occupation" key="P0008202">Obermarschall</rs> und vor den Ministern, Generalen der Infanterie und
                    Generallieutenants, das neueste Rangreglement von 1713 aber läßt ihn mit den
                    Ministern und Generallieutenants nach der Anciennetät rouliren und stellt ihn
                    also hinter die Generale der Infanterie. Unter <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich Wilhelm 1,</persName> der den Hof sehr einschränkte, blieb die
                    Stelle nach des v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Kameke</persName> Tode unbesezt,
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich der 2<hi rendition="#sup">te</hi>
                    </persName> aber ernannte 1746 den Grafen v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Bredow</persName> zum <rs type="occupation" key="P0009293">Grandmaitre</rs> de la Garderobe und zugleich zum Minister, 1756 wurden
                    Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Eickstedt</persName>, 1772 Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Werthern</persName>, 1777 Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Schlitz</persName> Grand Maitre de la Garderobe und alle zugleich auch
                    Minister. Im Jahre 1809 wurde der Gesandte Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Grote</persName> mit dieser Würde bekleidet und zugleich ausgesprochen daß
                    sie mit zu den „obersten Hofbeamten Stellen“ gehöre, auch sollte der Graf
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Grote</persName> nach dem Patent von 1810 in
                    Verhinderungsfällen des <rs type="occupation" key="P0007792">Oberkammerherrn</rs> dessen Stellvertreter sein.</p>
                <p>Ich gehe nun
                    </p>
                <p>II. zu den <hi rendition="#u">oberen Hofchargen</hi> über, welche keinen
                    bestimmten Rang haben und mit denen auch das Excellenzprädicat nicht an und für
                    sich verknüpft ist, wiewohl solche Stellen hier und da von Ministern bekleidet
                    worden sind.</p>
                <p>Nach den älteren Rangreglements hatten allerdings auch diese
                    Hofchargen ihren bestimmten, doch aber nicht so hohen Rang, als die großen
                    Hofchargen. Im Rangreglement von 1688 folgen sie folgendergestalt:</p>
                <list>
                    <item>zuerst der <rs type="occupation" key="P0009147">Oberstallmeister</rs>
                        <hi rendition="#u">vor</hi> dem Generalmajor</item>
                    <item>dann: <rs type="occupation" key="P0007925">OberJägermeister</rs>
                    </item>
                    <item>Schloßhauptmann</item>
                    <item>ordinäre (dienstthuende) Kammerherrn</item>
                    <item>
                        <rs type="occupation" key="P0009198">Oberschenk</rs>
                    </item>
                    <item>
                        <rs type="occupation" key="P0008548">Hofjägermeister</rs> - beide mit
                        OberstenRang</item>
                </list>
                <p>Im Rangreglement von 1705 und 1706</p>
                <list>
                    <item>
                        <rs type="occupation" key="P0009147">OberStallmeister</rs>
                    </item>
                    <item>
                        <rs type="occupation" key="P0009189">Königin Oberhofmeister</rs>
                    </item>
                    <item>
                        <rs type="occupation" key="P0007925">OberJägermeister</rs>
                    </item>
                    <item>Schloßhauptmann</item>
                    <item>wirkliche Kammerherrn</item>
                    <item>
                        <rs type="occupation" key="P0008865">OberCeremonienmeister</rs> als
                        jüngster Kammerherr</item>
                    <item>Generalmajor</item>
                    <item>
                        <rs type="occupation" key="P0009198">Oberschenk</rs>
                    </item>
                    <item>Obristen</item>
                    <item>Titular Kammerherrn</item>
                </list>
                <p>Im Rangreglement von 1708 ist die Folge so:<list>
                        <item>
                            <rs type="occupation" key="P0009147">Oberstallmeister</rs>
                        </item>
                        <item>der <rs type="occupation" key="P0009189">Königin
                            Oberhofmeister</rs>
                        </item>
                        <item>Schloßhauptmann</item>
                        <item>wirkliche <rs type="occupation" key="P0008194">Kammerherrn</rs>, <rs type="occupation" key="P0007976">Hofmarschall</rs> und <rs type="occupation" key="P0008865">Oberceremonienmeister</rs> nach der
                            Anciennität</item>
                        <item>Generalmajor</item>
                        <item>
                            <rs type="occupation" key="P0009198">Oberschenk</rs> und <rs type="occupation" key="P0008064">Hofmarschall des
                            Kronprinzen</rs>
                        </item>
                        <item>
                            <rs type="occupation" key="P0008350">Ceremonienmeister</rs>
                        </item>
                        <item>Obristen</item>
                        <item>Titular-Kammerherrn</item>
                    </list>
                </p>
                <p>Endlich das neueste Rangreglement von 1713 stellt die Sache
                    also:</p>
                <p>
                    <list>
                        <item>Generalmajor</item>
                        <item>
                            <rs type="occupation" key="P0009147">Oberstallmeister</rs>
                        </item>
                        <item>
                            <rs type="occupation" key="P0009189">Königin
                            Oberhofmeister</rs>
                        </item>
                        <item>
                            <rs type="occupation" key="P0007925">OberJägermeister</rs>
                        </item>
                        <item>Schloßhauptmann</item>
                        <item>Obristen</item>
                        <item>wirkliche <rs type="occupation" key="P0008194">Kammerherrn</rs>
                        </item>
                        <item>
                            <rs type="occupation" key="P0009198">Oberschenk</rs>
                        </item>
                        <item>Obristenlieutenants</item>
                    </list>
                </p>
                <p>Hiermit wird entschieden, daß alle diese Hofchargen, da sie hinter die
                    Generalmajors gestellt wurden, jedenfalls zu den großen Hofchargen nicht zu
                    rechnen sind, im Uebrigen aber ist der ihnen unter sich selbst angewiesene Rang
                    obsolet geworden. Als 1743 ein Rangstreit zwischen dem Hofmarschall Grafen
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Posadowski</persName> und dem Oberschenk Grafen
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Henkel</persName> entstand, sagte <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich der Große</persName> dem leztern mündlich: ich
                    statuire dergleichen Rang nicht, und es ist bekannt, daß dieser König von
                    keinerlei Rang etwas hören wollte und nach den Adreßkalendern von 1764 und 1780
                    scheint zwischen dem <rs type="occupation" key="P0007976">Hofmarschall</rs>, <rs type="occupation" key="P0009198">Oberschenk</rs>, <rs type="occupation" key="P0009147">Oberstallmeister</rs>, <rs type="occupation" key="P0007925">Oberjägermeister</rs> und Schloßhauptmann nur die Anciennetät gegolten zu
                    haben, doch stehen die, welche das Excellenzprädicat führen, voran. So blieb es
                    auch unter König <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich Wilhelm 2.</persName>,
                    zunächst galt der Excellenztitel dergestalt, daß z.B. der Minister Graf
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Schwerin</persName>, später auch der Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Lindenau</persName> als OberStallmeister selbst dem <rs type="occupation" key="P0009293">Grandmaitre de la Garderobe</rs> vorsteht,
                    dann folgen <rs type="occupation" key="P0007976">Hofmarschall</rs>,
                    Schloßhauptmann, <rs type="occupation" key="P0007925">Oberjägermeister</rs>, <rs type="occupation" key="P0009198">Oberschenk</rs>, <rs type="occupation" key="P0008702">Directeur des Spectacles</rs> nach der Anciennetät. Im Jahre
                    1799 berichtete das Cabinetsministerium über die Rangverhältnisse am Hofe,
                    namentlich ob der <rs type="occupation" key="P0009198">Oberschenk</rs> den <rs type="occupation" key="P0008194">Kammerherrn</rs> nachstehe, wie das
                    Rangreglement von 1713 mit sich bringe, man äußerte hierbei, dies sei ganz
                    veraltet, der Oberschenk habe seit den Königen <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich Wilhelm I</persName> und <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich
                        2.</persName> stets vor den <rs type="occupation" key="P0008194">Kammerherrn</rs> gestanden, dessen Rang hinter dem <rs type="occupation" key="P0007925">Oberjägermeister</rs>, und vor dem <rs type="occupation" key="P0007976">Hofmarschall</rs>, Schloßhauptmann und <rs type="occupation" key="P0008702">Generaldirector der Schauspiele</rs> habe aber nur in
                    zufälliger Willkühr ihren Ursprung gehabt. Die CabinetsOrdre vom 16<hi rendition="#sup">t</hi> Mai 1799 sezte hierauf fest, daß der <rs type="occupation" key="P0009198">Oberschenk</rs> vor den <rs type="occupation" key="P0008194">Kammerherrn</rs> und mit dem <rs type="occupation" key="P0007976">Hofmarschall</rs>, Schloßhauptmann und <rs type="occupation" key="P0008702">Generaldirector der Schauspiele</rs> gleich
                    stehe, welchen leztern der damalige Oberschenk (als der jüngste) folgen solle.
                    Die Cabinetsordre vom 26<hi rendition="#sup">t</hi> December 1803 bestimmt, daß
                    die obern Hofbeamten, welche das Prädicat Excellenz nicht haben, unter sich nach
                    dem Datum des Patents rangiren, sonst aber den übrigen Kammerherrn, welche nicht
                    zugleich eine solche Hofcharge bekleiden, vorgehen sollen. Die Cabinetsordre vom
                        12<hi rendition="#sup">t</hi> December 1826 hat dies wieder geändert und
                    bestimmt, daß die oberen Hofchargen (hinter den großen Hofchargen (des <rs type="occupation" key="P0007792">OberKammerherrn</rs> und <rs type="occupation" key="P0008202">Obermarschall</rs>)) nach dem Datum der
                    Ernennung ohne Rücksicht auf anderweitige persönliche Auszeichnung
                    (Excellenztitel) unter sich rangiren sollen. Die allerhöchste Cabinetsordre vom
                    9. Juli 1841 hat aber die ältere Bestimmung dahin wieder hergestellt, daß die
                    mit dem Excellenztitel begnadigten den übrigen vorangehn sollen. Es ist also
                    wegen des Ranges unter diesen obern Hofchargen jezt Folgendes bestimmt
                    anzuführen.</p>
                <p>
                    <list>
                        <item>1, alle gehn den <rs type="occupation" key="P0008194">Kammerherrn</rs>
                            vor</item>
                        <item>2, unter ihnen gehen die, welche das Excellenzprädicat führen, voran
                            und rangiren diese wieder unter sich nach dem Datum der Erlangung dieses
                            Prädicats.</item>
                        <item>3, dann folgen die, welche nicht den Excellenztitel führen, nach dem
                            Datum der Ernennung.</item>
                    </list>
                </p>
                <p>Es ist indessen zu bemerken, daß diese Grundsätze nach der Allerhöchsten
                    Cabinets Ordre vom 9<hi rendition="#sup">t</hi> Juli 1841 nur provisorische
                    sind.</p>
                <p>Ich gehe nunmehr hier diese Oberhofchargen nach der Stelle durch,
                    welche ihre Inhaber jezt im Staatshandbuch in Folge der Anciennetät einnehmen,
                    also</p>
                <p>1) <hi rendition="#u">
                        <rs type="occupation" key="P0007925">Der Ober
                            Jägermeister</rs>
                    </hi>.</p>
                <p>Dies ist eine sehr alte Hofcharge. 1579
                    waren Heinrich von <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Sandersleben</persName>, 1594 Jobst
                    v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675"> Oppen</persName>, 1598 der Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Schlick</persName> Oberjägermeister. 1621 wurden der
                    Hofjägermeister v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Roht</persName> und 1624 der v.
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Hertefeld</persName>, der ebenfalls bis dahin <rs type="occupation" key="P0008548">Hofjägermeister</rs> gewesen war, zum <rs type="occupation" key="P0007925">Ober-Jägermeister</rs> ernannt. Der v.
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Hertefeld</persName> starb 1662, ihm folgten v.
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Oppen</persName>, v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Lüderitz</persName>, v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Pannewitz</persName>, dann
                    1705 bis 1729 Baron <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Hertefeld</persName>, später Graf
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Schlieben</persName>, unter König <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich 2</persName> der Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Schmettau</persName>, v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Grapendorff</persName>,
                    v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Schulenburg</persName> als Ober Jägermeister, alle
                    ohne das Excellenzprädicat. Von 1787 bis 1798 war der Minister Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Arnim</persName> Ober Jägermeister, 1803 wurde es der im Jahr
                    1825 verstorbene Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Moltke</persName>, der auch 1812
                    das Excellenzprädicat erhielt und 1826 ist der Fürst <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Carolath-Beuthen</persName> zum OberJägermeister ernannt. Die neuste
                    Rangordnung von 1713 stellt den OberJägermeister hinter die Generalmajors und
                    hinter den <rs type="occupation" key="P0009147">Oberstallmeister</rs> und der
                        <rs type="occupation" key="P0009189">Königin Oberhofmeister</rs>, aber vor
                    dem Schloßhauptmann, jezt rangirt die Stelle nach der Anciennetät. Dem <rs type="occupation" key="P0007925">OberJägermeister</rs> ist von alten Zeiten
                    bis jezt eine eigne Behörde, das Hofjagdamt, untergeben. </p>
                <p>2. <hi rendition="#u">Der <rs type="occupation" key="P0008421">General Intendant
                            der Hofmusik</rs>
                    </hi>
                </p>
                <p>Diese Stelle ist bekanntlich ganz neu, sie ist aber gewißermaßen in Stelle
                    des <rs type="occupation" key="P0008702">Directeur des Spectacles oder
                        Intendanten der Schauspiele</rs> getreten, welches nunmehr keine Hofcharge
                    mehr ist. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich der Große</persName> hat zuerst den
                    bekannten <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Pöllnitz</persName>, dann den Baron <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Sweerts</persName>, 1771 den Grafen <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Zierotin</persName> und 1776 den v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Arnim</persName> zum Directeur des Spectacles ernannt. 1788 wurde diese
                    Stelle dem Baron v. d. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Reck</persName> übertragen der
                    sie bis 1807 bekleidete. Sie rangirte mit den andern Hofchargen nach der
                    Anciennetät. 1818 wurde Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Brühl</persName>
                    General-Intendant der Schauspiele und erhielt später die Excellenz, endlich 1833
                    der Graf v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Redern</persName> bis 1841, wo er zum <rs type="occupation" key="P0008421">General-Intendanten der Hofmusik</rs>
                    ernannt wurde.</p>
                <p>3) <hi rendition="#u">Der <rs type="occupation" key="P0009198">Oberschenk</rs>
                    </hi>.</p>
                <p>Die Stelle eines Schenken ist
                    bekanntlich eine sehr alte an den deutschen fürstlichen Höfen. Am
                    brandenburgischen Hofe findet sie sich seit dem 16<hi rendition="#sup">t</hi>
                    Jahrhundert, z.B. war 1564 Christoph <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Diericke</persName>, 1566 Hans <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Brösicke</persName>
                    Hofschenk. Als Oberschenk finde ich zuerst 1577 einen v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Thümen</persName>, 1587 den v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Döberitz</persName>, 1605 Balthaser v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Stüßel</persName>, 1617 Hennig <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Flanß</persName>,
                    der zugleich <rs type="occupation" key="P0007827">OberKüchenmeister</rs> war.
                    Auch unter den Churfürsten <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Georg Wilhelm</persName>,
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich Wilhelm</persName> und <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich 3</persName> war die Stelle eines <rs type="occupation" key="P0009198">Ober Oberschenken</rs> stets besezt, doch
                    galt sie nicht als eine sehr vornehme, da sie unter dem <rs type="occupation" key="P0008202">Oberhofmarschall</rs> stand, es bekleidete sie z. B. ein
                    Obristlieutenant v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Borstell</persName>, auch wurden
                    die Oberschenken zuweilen zum Schloßhauptmann und <rs type="occupation" key="P0007976">Hofmarschall</rs> avanzirt. Das Rangreglement von 1688 stellt
                    den Oberschenk hinter die dienstthuenden Kammerherrn, das von 1708 stellt ihn
                    gleich mit dem <rs type="occupation" key="P0008064">kronprinzlichen
                        Hofmarschall</rs> und hinter den königlichen Hofmarschall und wirklichen <rs type="occupation" key="P0008194">Kammerherrn</rs> und hinter den letztern
                    steht er auch noch im neuesten Rangreglement von 1713. Es ist oben schon
                    berührt, daß erst im Jahr 1799 entschieden ist, daß der Oberschenk den
                    Kammerherrn vorgehe und den andern Hofchargen gleich stehe. Die Oberschenken im
                    vorigen und diesem Jahrhundert haben indessen zum Theil das Excellenzprädicat
                    geführt z.B. Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Henkel</persName> 1764, Graf
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Neale</persName> erhielt dies Prädicat 1813,
                    nachdem er 1805 Oberschenk geworden war, 1829 erhielt Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Eglofstein</persName>, endlich 1843 der im Jahre 1833 zum
                    Oberschenken ernannte v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Arnim</persName> das
                    Excellenzprädicat.</p>
                <p> 4. <hi rendition="#u">Der <rs type="occupation" key="P0007746">Schloßhauptmann</rs>
                    </hi>
                </p>
                <p>Auch
                    dieses ist eine alte Hofcharge, die aber nicht für eine der vornehmsten galt, da
                    sie dem <rs type="occupation" key="P0008202">Oberhofmarschall</rs> untergeben
                    war. Zuerst finde ich 1594 Caspar v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Clöden</persName>
                    als Schloßhauptmann erwähnt, der 1601 zum Untermarschall ernannt wurde. Unter
                    Churfürst <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Georg Wilhelm</persName> waren Balzer von
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Schlieben</persName>, unter dem <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">großen Churfürsten</persName> der v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Gröben</persName>, v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Götze</persName>, v.
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Berlepsch</persName> u.s.w. Schloßhauptmänner,
                    unter Churfürst <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich 3.</persName> wurde es der v.
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Printz</persName>, der die Stelle auch unter König
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich Wilhelm I.</persName> beibehielt
                    ungeachtet er Minister geworden war. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich
                        2</persName> ernannte den v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Kamecke</persName> zum
                        <rs type="occupation" key="P0007746">Schloßhauptmann</rs> und übergab 1772
                    die „Capitainerie du chateau“ dem v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Bismarck</persName>. Von allen späteren Schloßhauptmännern hat nur der 1809
                    ernannte v.<persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675"> Buch</persName> 1818 die Excellenz erlangt,
                    er ließ sich aber 1824 zum <rs type="occupation" key="P0008865">OberCeremonienmeister</rs> befördern.</p>
                <p>Die alten Rangreglements geben
                    dem Schloßhauptmann die Stelle vor den wirklichen <rs type="occupation" key="P0008194">Kammerherrn</rs>, aber nach dem <rs type="occupation" key="P0009147">Oberstallmeister</rs> und im Rangreglement von 1713 steht er
                    vor den Obristen, den <rs type="occupation" key="P0008194">Kammerherrn</rs> und
                    dem <rs type="occupation" key="P0009198">OberSchenken</rs>, aber hinter dem
                    OberStall- und <rs type="occupation" key="P0007925">OberJägermeister</rs>.</p>
                <p>Es ist schon bemerkt, daß der <rs type="occupation" key="P0007746">Schloßhauptmann</rs> früher Gehülfe des
                    Hofmarschalls war, nach der Bestallung des Freiherrn <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Kolb-Wartenberg</persName> zum Schloßhauptmann von 1691 hatte er die Ober
                    Inspection über den Hausvogt, mußte auf Ordnung im Schloß sehen und alle Abend
                    sich die Schlüssel zum Schloß vom wachthabenden Offizier geben lassen u.s.w.
                    Nach der Instruction des v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Buch</persName> von 1810
                    hatte der Schloßhauptmann besonders das Ceremoniell am Hofe zu beobachten, dies
                    ist jezt auf den <rs type="occupation" key="P0008865">Ober
                        Ceremonienmeister</rs> übergegangen und der Schloßhauptmann ist daher
                    dermalen ohne Function.</p>
                <p> 5. <hi rendition="#u">Der <rs type="occupation" key="P0008865">OberCeremonienmeister</rs>
                    </hi>.</p>
                <p>Churfürst
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich 3</persName> ernannte, als er 1690 die
                    Huldigung in Preußen einnehmen wollte, den Hofrath <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">v.
                        Behser</persName> zum Maitre de ceremonie, wie es heißt, nach dem Beispiel
                    andrer Puissancen, namentlich Frankreichs. Mit der Königswürde entstand neben
                    einem dem <rs type="occupation" key="P0007792">Oberkammerherrn</rs> untergebenen
                    Ober-Ceremonienmeister, dem <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">v. Behser</persName>, auch
                    ein <rs type="occupation" key="P0008350">Ceremonienmeister</rs>. König <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich Wilhelm I</persName> behielt die <rs type="occupation" key="P0008865">Ober Ceremonienmeisterstelle</rs> bei,
                    offenbar aber nur in einer gewissen Laune, denn er verlieh sie, als eine
                    „importante Charge“ dem bekannten Hofgelehrten v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Gundling</persName> in Consideration seiner Gelehrsamkeit und gab ihm auf
                    über alle Solennitäten (die an diesem Hofe gar nicht vorkamen) ein richtiges
                    Protokoll zu führen. Die Rangreglements König <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich
                        1.</persName> bestimmten, daß der Ober Ceremonienmeister als jüngster <rs type="occupation" key="P0008194">Kammerherr</rs> gelten solle, 1708 aber
                    wurde er dem königlichen <rs type="occupation" key="P0007976">Hofmarschall</rs>
                    und den Kammerherrn gleich gestellt. Unter König <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich dem Großen</persName> heißt im Adreßkalender von 1764 der
                    bekannte Baron <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Pöllnitz</persName> erster Kammerherr,
                    Ober-Ceremonienmeister und <rs type="occupation" key="P0008702">Director der
                        Königlichen Schauspiele</rs>. Nach dessen Tode blieb die Stelle ganz
                    beruhen, bis sie im Jahre 1824 für den Schloßhauptmann v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Buch</persName> wieder hergestellt wurde und jezt steht sie
                    den übrigen oberen Hofchargen gleich.</p>
                <p> </p>
                <p>6. <hi rendition="#u">Der
                        Hofmarschall.</hi>
                </p>
                <p>Es ist schon erwähnt, daß mit dem Aufkommen eines
                        <rs type="occupation" key="P0008202">Oberhofmarschalls</rs> auch Marschälle,
                    Untermarschälle, später <rs type="occupation" key="P0007976">Hofmarschälle</rs>
                    erschienen. Sie waren die Untergebenen und Gehülfen des Oberhofmarschalls und
                    hatten, wie der <rs type="occupation" key="P0009198">Oberschenk</rs> auf den
                    Keller, auf die Küche zu sehen und überhaupt die tägliche Inspicirung des
                    Hofwesens. Ihrer Function nach waren sie eine Hauptperson am Hofe, nicht aber
                    dem Range nach. Im 15<hi rendition="#sup">t</hi> Jahrhundert hieß es kurzweg
                    Marschall, einen Hofmarschall, Hans von <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Schlabberndorf</persName>, finde ich 1537 erwähnt und seitdem ist die
                    Stelle eines Hofmarschalls ununterbrochen bis jezt beibehalten. Dem Hofmarschall
                    Raban v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Canstein</persName> legte Churfürst <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich Wilhelm der Große</persName> 1660 den Rang eines
                    Kammerpräsidenten bei. 1705 wurde der v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Erlach</persName> vom Oberschenken zum Hofmarschall befördert und als König
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich 2.</persName> 1743 den Grafen v.
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Posadowski</persName> zum Hofmarschall ernannte
                    entstand der schon erwähnte Rangstreit mit dem Oberschenk, welchen aber der
                    König nicht aufkommen ließ. Nur einmal finde ich, daß diese Stelle von einem
                    Minister bekleidet worden ist, nemlich der 1750 zum Hofmarschall ernannte Graf
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Schulenburg</persName> wurde 1776 von König
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich dem Großen</persName> zum Staatsminister
                    erhoben und er ging deshalb auch dem <rs type="occupation" key="P0009293">Grandmaitre de la Garderobe</rs> vor, weil er das ältere Excellenzprädicat
                    führte. Neuerdings hat der 1809 ernannte Hofmarschall von <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Maltzan</persName> im Jahre 1821 das Excellenzprädicat
                    erlangt und dieser und der erwähnte Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Schulenburg</persName> sind bisher die einzigen Hofmarschälle mit diesem
                    Prädicat gewesen. Nach dem Rangreglement von 1708 hatte der Hofmarschall
                    gleichen Rang mit dem <rs type="occupation" key="P0008865">Ober
                        Ceremonienmeister</rs> und mit den wirklichen <rs type="occupation" key="P0008194">Kammerherrn</rs>, <hi rendition="#u">vor</hi> den
                    Generalmajors; das neueste Rangreglement von 1713 führt ihn nicht auf, jezt
                    rangirt er mit den andren oberen Hofchargen nach der Anciennetät.</p>
                <p>7 <hi rendition="#u">Der Ober Stallmeister</hi>.</p>
                <p>Dieses ist eine alte und
                    angesehene Hofcharge. Adliche Stallmeister kommen schon im 16<hi rendition="#sup">t</hi> Jahrhundert vor, als <rs type="occupation" key="P0009147">Oberstallmeister</rs> finde ich zuerst 1598 den Grafen
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Schlick</persName> erwähnt, der nachher
                    Oberkammerherr wurde. Unter dem <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">großen
                        Churfürst</persName> waren der Oberst Ehrentreich von <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Burgsdorf</persName>, der Generalmajor v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Pöllnitz</persName> und der Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">D’Espence</persName>, unter <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich 3</persName>
                    der v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Schwerin</persName> und der Freiherr <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Kolb von Wartenberg</persName> (nachheriger <rs type="occupation" key="P0007792">Ober Kammerherr</rs>) Oberstallmeister.
                    Unter König <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich Wilhelm 1.</persName> bekleidete
                    der Generalmajor v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Syburg</persName> das
                    Oberstallmeisteramt, unter <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich 2.</persName> war
                    es der Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Schafgotsch</persName>, dann 1775 der
                    Generalmajor Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Schwerin</persName> der 1780 den
                    Excellenztitel erhielt. Der Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Lindenau</persName>,
                    Oberstallmeister zur Zeit König <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Friedrich Wilhelm
                        2</persName> und bis 1807 hatte auch den Excellenztitel und ging deshalb
                    selbst dem <rs type="occupation" key="P0009293">Grand maitre de la
                        Garderobe</rs> Grafen <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Schlitz</persName> vor. Im
                    Jahre 1809 wurde der <rs type="occupation" key="P0008055">Vice
                        Oberstallmeister</rs> v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Jagow</persName> zum Ober
                    Stallmeister ernannt und erhielt 1812 das Excellenzprädicat. Die Herrn v.
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Knobelsdorff</persName> und v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Brandenstein</persName> rückten in diese Stelle als die
                    jüngsten unter den großen Hofchargen ein. Früher aber war der Oberstallmeister
                    die <hi rendition="#u">erste</hi> obere Hofcharge, das Rangreglement von 1688
                    stellt den Oberstallmeister hinter den <rs type="occupation" key="P0008202">Obermarschall</rs> und nach den Generallieutenants, aber vor den
                    Generalmajoren, 1705, 1706, 1708 behielt er die Stelle gleich nach den
                    Generallieutenants und vor dem <rs type="occupation" key="P0009189">Oberhofmeister der Königin</rs> 
                        und dem <rs type="occupation" key="P0007925">OberJägermeister</rs> und 
                        <rs type="occupation" key="P0007746">Schloßhauptmann</rs>,
                    das neueste Rangreglement von 1713 aber stellt den OberStallmeister hinter die
                    Generalmajore, aber vor den Oberhofmeister der Königin, den OberJägermeister und
                    den Schloßhauptmann. Heut zu Tage steht der Oberstallmeister, wenn er nicht das
                    Excellenzprädicat führt, den anderen oberen Hofchargen gleich und roulirt nach
                    der Anciennetät, sollte aber ein bestimmter Rang unter den oberen Hofchargen
                    festgestellt werden, so würden <hi rendition="#u">nach</hi>
                    <hi rendition="#u">älteren</hi>
                            <hi rendition="#u">Grundsätzen</hi> der <rs type="occupation" key="P0009147">Oberstallmeister</rs> und nächst ihm der
                            <rs type="occupation" key="P0007925">OberJägermeister</rs> die ersten Stellen einzunehmen haben.</p>
                <p>III <hi rendition="#u">Hofchargen zweiten Ranges</hi>
                            </p>
                <p>Dergleichen hat es theils schon in älteren Zeiten gegeben z.B. 
                                <rs type="occupation" key="P0008249">Stallmeister</rs>,
                                Falkenmeister, <rs type="occupation" key="P0008548">Hofjägermeister</rs>, 
                                <rs type="occupation" key="P0008350">Ceremonienmeister</rs> (1707 mit dem Range eines                    
                                titulären geheimen Rathes) Reisemarschall (was 1685 der v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Buch</persName> bei dem großen Kurfürsten war),
                                <rs type="occupation" key="P0007827">Ober-Küchenmeister</rs> 
                                (die im Anfange des 17. Jahrhunderts als untergeordnete
                                adliche Hofstelle vorkommen) auch der <rs type="occupation" key="P0009198">Oberschenk</rs> und der 
                                <rs type="occupation" key="P0008865">Oberceremonienmeister</rs>
                    gehörten nach den noch im vorigen Jahrhundert üblich gewesenen Grundsätzen zu
                    den Hofchargen zweiten Ranges, denn sie hatten keinen Rang vor den wirklichen
                                <rs type="occupation" key="P0008194">Kammerherrn</rs>, der 
                                <rs type="occupation" key="P0008865">OberCeremonienmeister</rs> galt als der jüngste dieser Kammerherrn
                                und der <rs type="occupation" key="P0009198">Oberschenk</rs> stand denselben (Rangreglement von 1713) sogar nach.
                    Neuerdings sind wieder besondre Hofchargen zweiten Ranges und Vicehofchargen
                    ernannt, von denen feststeht, daß sie den oberen Hofchargen nachstehen, unter
                    sich aber nach der Anciennetät rangiren, ihr Rangverhältniß zu den Kammerherrn
                    ist nicht ausgesprochen. Es ist indessen zu bemerken, daß das Rangverhältniß der
                    Kammerherrn selbst ein zweifelhaftes ist, die älteren Rangreglements
                    unterscheiden ordinäre oder wirkliche Kammerherren und tituläre Kammerherrn, nur
                    jene haben (Reglements von 1688, 1705, 1708) einen sehr hohen Rang, selbst vor
                    den Generalmajors und das neueste Rangreglement von 1713 stellt eigentlich nur
                    die <hi rendition="#u">wirkliche</hi> Kammerherrn vor die Obristlieutenants, die
                    jetzigen Kammerherrn sind alle nur tituläre.</p>
                <p>Gegenwärtig kommen als
                        Hofchargen zweiten Ranges vor </p>
                <p>1. <hi rendition="#u">
                        <rs type="occupation" key="P0008548">Hofjägermeister</rs>
                    </hi>
                </p>
                <p>Diese Stelle war schon im 17<hi rendition="#sup">t</hi> Jahrhundert eine dem
                    <rs type="occupation" key="P0007925">Oberjägermeister</rs> untergebene adliche Hofcharge und die Hofjägermeister v.
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Roht</persName> und v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Hertefeld</persName> wurden zu OberJägermeistern befördert. 1794 war der
                    Freiherr v. <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Stein</persName> Vice-OberJägermeister und
                    1820 der Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Sack</persName>. Neuerdings sind Graf
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Kleist</persName> und Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Asseburg</persName> Hofjägermeister geworden. Das Rangreglement v. 1708
                    stellt den Hofjägermeister hinter die Cam̅ergerichts u Regierungsräthe.</p>
                <p>2.
                        <hi rendition="#u">
                        <rs type="occupation" key="P0007746 P0009071 P0008859                              P0008828 P0008773 P3439502 P0008049 P0008816 P0008803 P0007934 P0007823                              P0008251 P0009242 P0009076 P0008009 P0009027 P0008846 P0008178 P0008083                              P0008810 P0008965 P0009068 P0008255 P0009311 P0009271 P0008102 P0008378                              P0008119 P0008629 P0008802">Schloßhauptleute der einzelnen Schlößer</rs>
                    </hi>.
                    </p>
                <p>Diese
                    sind von des jezt regierenden Königs <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Majestät</persName> 
                        für <placeName>Stolzenfels</placeName>
                    und <placeName>Königsberg</placeName> ernannt und dabei
                        ausgesprochen, daß nur der eigentliche <rs type="occupation" key="P0007746">Schloßhauptmann</rs> als eine obere Hofcharge
                    zu betrachten sei.</p>
                <p>Ueber den Rang dieser Hofchargen zweiten Ranges in
                        neueren Zeiten ist Folgendes zu bemerken. Der 
                        <rs type="occupation" key="P0008053">Vice-Oberjägermeister</rs> folgte im
                        Staatshandbuch von 1794 gleich nach dem 
                        <rs type="occupation" key="P0007925">Oberjägermeister</rs> und vor den 
                        <rs type="occupation" key="P0009198">Oberschenk</rs>,
                    allein damals beruhte der Rang unter den Hofchargen noch auf zufälliger
                    Willkühr, wie es im Bericht von 1799 heißt. Der zweite Oberschenk Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Egloffstein</persName> 
                        (Graf <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Neale</persName> war erster) steht im Staatshandbuch von 1820 vor dem
                        <rs type="occupation" key="P0008702">General-Intendanten der Schauspiele</rs>, 
                        Grafen <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">Brühl</persName>. Die CabinetsOrdre vom 12<hi rendition="#sup">t</hi>
                    December 1826 sezt indessen ausdrücklich fest:</p>
                <p rendition="#et">Hinter den
                    Ober-Hofchargen folgen nach dem Alter ihrer Ernennung, die <hi rendition="#u">zweiten</hi> 
                        und <hi rendition="#u">Vice</hi> Oberhofchargen.</p>
                <p>Die
                    Allerhöchste CabinetsOrdre vom 9<hi rendition="#sup">t</hi> Juli 1841 hat dies
                    nicht geändert und besagt nur:</p>
                <p rendition="#et">Ich beabsichtige einigen
                    der jezt zu den Oberhofchargen gehörigen Aemter ihre Stelle und ihren Rang bei
                    anderweitiger Besetzung unter den zweiten und Vicehofchargen anzuweisen,
                    </p>
                <p>welches aber bisher nicht eingetreten ist.</p>
                <closer>
                    <signed>
                        <persName ref="https://actaborussica.bbaw.de/v9/P0007675">v. Raumer</persName>
                    </signed>
                </closer>
            </div>
        </body>
    </text>
</TEI>