Die Organigramme sind nach den Regierungszeiten der preußischen Herrscher gegliedert. Somit deckt die Zeit von 1786 bis 1797 den Hofstaat des Königs Friedrich Wilhelm II. sowie alle in diesen Jahren bestehenden, unten aufgeführten Hofstaaten der Parallelhöfe ab. Für jeden Hofstaat wird ein Organigramm mit der Struktur sowie den Namen und Dienstzeiten der Amtsinhaber erarbeitet.
Kinder erhielten mit ca. 4–6 Jahren einen eigentlichen Hofstaat. Personal zur Versorgung und Beaufsichtigung der Kinder existierte allerdings schon vorher. Auch wenn die Eltern dieses anstellten, werden die Personen - sofern überliefert - bei den Kindern geführt.
Inhaltlich basieren die Organigramme auf den Staatshandbüchern 1794–1797 und den Adresskalendern für Berlin und Potsdam 1786–1797. Letztere decken vor allem den Zeitraum ab, bevor das Staatshandbuch erschienen ist und ergänzen die Angaben der Staatshandbücher. Bei Prinzen, die außerhalb von Berlin lebten wurden soweit vorhanden die jeweiligen Adressbücher herangezogen. Über die Familiennamen hinausgehende Informationen zu den Beamten einschließlich der Angaben zu Aufgaben und Entlohnung wurden u.a. in den Beständen des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz Berlin-Dahlem ermittelt.
Bei Hofstaaten, die bereits vor 1786 existierten, wurde im Allgemeinen die Zeit ab 1786 betrachtet und Daten für diese Zeit erhoben. In einzelnen Fällen, in denen Dienstzeiten für die Jahre zuvor einfach nachzuvollziehen waren, sind diese mit aufgenommen worden.
Die Organigramme sind nach den Regierungszeiten der preußischen Herrscher gegliedert. Somit deckt die Zeit von 1786 bis 1797 den Hofstaat des Königs Friedrich Wilhelm II. sowie alle in diesen Jahren bestehenden, unten aufgeführten Hofstaaten der Parallelhöfe ab. Für jeden Hofstaat wird ein Organigramm mit der Struktur sowie den Namen und Dienstzeiten der Amtsinhaber erarbeitet.
Kinder erhielten mit ca. 4–6 Jahren einen eigentlichen Hofstaat. Personal zur Versorgung und Beaufsichtigung der Kinder existierte allerdings schon vorher. Auch wenn die Eltern dieses anstellten, werden die Personen - sofern überliefert - bei den Kindern geführt.
Inhaltlich basieren die Organigramme auf den Staatshandbüchern 1794–1797 und den Adresskalendern für Berlin und Potsdam 1786–1797. Letztere decken vor allem den Zeitraum ab, bevor das Staatshandbuch erschienen ist und ergänzen die Angaben der Staatshandbücher. Bei Prinzen, die außerhalb von Berlin lebten wurden soweit vorhanden die jeweiligen Adressbücher herangezogen. Über die Familiennamen hinausgehende Informationen zu den Beamten einschließlich der Angaben zu Aufgaben und Entlohnung wurden u.a. in den Beständen des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz Berlin-Dahlem ermittelt.
Bei Hofstaaten, die bereits vor 1786 existierten, wurde im Allgemeinen die Zeit ab 1786 betrachtet und Daten für diese Zeit erhoben. In einzelnen Fällen, in denen Dienstzeiten für die Jahre zuvor einfach nachzuvollziehen waren, sind diese mit aufgenommen worden.
Die Organigramme sind nach den Regierungszeiten der preußischen Herrscher gegliedert. Somit deckt die Zeit von 1786 bis 1797 den Hofstaat des Königs Friedrich Wilhelm II. sowie alle in diesen Jahren bestehenden, unten aufgeführten Hofstaaten der Parallelhöfe ab. Für jeden Hofstaat wird ein Organigramm mit der Struktur sowie den Namen und Dienstzeiten der Amtsinhaber erarbeitet.
Kinder erhielten mit ca. 4–6 Jahren einen eigentlichen Hofstaat. Personal zur Versorgung und Beaufsichtigung der Kinder existierte allerdings schon vorher. Auch wenn die Eltern dieses anstellten, werden die Personen - sofern überliefert - bei den Kindern geführt.
Inhaltlich basieren die Organigramme auf den Staatshandbüchern 1794–1797 und den Adresskalendern für Berlin und Potsdam 1786–1797. Letztere decken vor allem den Zeitraum ab, bevor das Staatshandbuch erschienen ist und ergänzen die Angaben der Staatshandbücher. Bei Prinzen, die außerhalb von Berlin lebten wurden soweit vorhanden die jeweiligen Adressbücher herangezogen. Über die Familiennamen hinausgehende Informationen zu den Beamten einschließlich der Angaben zu Aufgaben und Entlohnung wurden u.a. in den Beständen des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz Berlin-Dahlem ermittelt.
Bei Hofstaaten, die bereits vor 1786 existierten, wurde im Allgemeinen die Zeit ab 1786 betrachtet und Daten für diese Zeit erhoben. In einzelnen Fällen, in denen Dienstzeiten für die Jahre zuvor einfach nachzuvollziehen waren, sind diese mit aufgenommen worden.
Die Organigramme sind nach den Regierungszeiten der preußischen Herrscher gegliedert. Somit deckt die Zeit von 1786 bis 1797 den Hofstaat des Königs Friedrich Wilhelm II. sowie alle in diesen Jahren bestehenden, unten aufgeführten Hofstaaten der Parallelhöfe ab. Für jeden Hofstaat wird ein Organigramm mit der Struktur sowie den Namen und Dienstzeiten der Amtsinhaber erarbeitet.
Kinder erhielten mit ca. 4–6 Jahren einen eigentlichen Hofstaat. Personal zur Versorgung und Beaufsichtigung der Kinder existierte allerdings schon vorher. Auch wenn die Eltern dieses anstellten, werden die Personen - sofern überliefert - bei den Kindern geführt.
Inhaltlich basieren die Organigramme auf den Staatshandbüchern 1794–1797 und den Adresskalendern für Berlin und Potsdam 1786–1797. Letztere decken vor allem den Zeitraum ab, bevor das Staatshandbuch erschienen ist und ergänzen die Angaben der Staatshandbücher. Bei Prinzen, die außerhalb von Berlin lebten wurden soweit vorhanden die jeweiligen Adressbücher herangezogen. Über die Familiennamen hinausgehende Informationen zu den Beamten einschließlich der Angaben zu Aufgaben und Entlohnung wurden u.a. in den Beständen des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz Berlin-Dahlem ermittelt.
Bei Hofstaaten, die bereits vor 1786 existierten, wurde im Allgemeinen die Zeit ab 1786 betrachtet und Daten für diese Zeit erhoben. In einzelnen Fällen, in denen Dienstzeiten für die Jahre zuvor einfach nachzuvollziehen waren, sind diese mit aufgenommen worden.
Die Organigramme sind nach den Regierungszeiten der preußischen Herrscher gegliedert. Somit deckt die Zeit von 1786 bis 1797 den Hofstaat des Königs Friedrich Wilhelm II. sowie alle in diesen Jahren bestehenden, unten aufgeführten Hofstaaten der Parallelhöfe ab. Für jeden Hofstaat wird ein Organigramm mit der Struktur sowie den Namen und Dienstzeiten der Amtsinhaber erarbeitet.
Kinder erhielten mit ca. 4–6 Jahren einen eigentlichen Hofstaat. Personal zur Versorgung und Beaufsichtigung der Kinder existierte allerdings schon vorher. Auch wenn die Eltern dieses anstellten, werden die Personen - sofern überliefert - bei den Kindern geführt.
Inhaltlich basieren die Organigramme auf den Staatshandbüchern 1794–1797 und den Adresskalendern für Berlin und Potsdam 1786–1797. Letztere decken vor allem den Zeitraum ab, bevor das Staatshandbuch erschienen ist und ergänzen die Angaben der Staatshandbücher. Bei Prinzen, die außerhalb von Berlin lebten wurden soweit vorhanden die jeweiligen Adressbücher herangezogen. Über die Familiennamen hinausgehende Informationen zu den Beamten einschließlich der Angaben zu Aufgaben und Entlohnung wurden u.a. in den Beständen des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz Berlin-Dahlem ermittelt.
Bei Hofstaaten, die bereits vor 1786 existierten, wurde im Allgemeinen die Zeit ab 1786 betrachtet und Daten für diese Zeit erhoben. In einzelnen Fällen, in denen Dienstzeiten für die Jahre zuvor einfach nachzuvollziehen waren, sind diese mit aufgenommen worden.
Die Organigramme sind nach den Regierungszeiten der preußischen Herrscher gegliedert. Somit deckt die Zeit von 1786 bis 1797 den Hofstaat des Königs Friedrich Wilhelm II. sowie alle in diesen Jahren bestehenden, unten aufgeführten Hofstaaten der Parallelhöfe ab. Für jeden Hofstaat wird ein Organigramm mit der Struktur sowie den Namen und Dienstzeiten der Amtsinhaber erarbeitet.
Kinder erhielten mit ca. 4–6 Jahren einen eigentlichen Hofstaat. Personal zur Versorgung und Beaufsichtigung der Kinder existierte allerdings schon vorher. Auch wenn die Eltern dieses anstellten, werden die Personen - sofern überliefert - bei den Kindern geführt.
Inhaltlich basieren die Organigramme auf den Staatshandbüchern 1794–1797 und den Adresskalendern für Berlin und Potsdam 1786–1797. Letztere decken vor allem den Zeitraum ab, bevor das Staatshandbuch erschienen ist und ergänzen die Angaben der Staatshandbücher. Bei Prinzen, die außerhalb von Berlin lebten wurden soweit vorhanden die jeweiligen Adressbücher herangezogen. Über die Familiennamen hinausgehende Informationen zu den Beamten einschließlich der Angaben zu Aufgaben und Entlohnung wurden u.a. in den Beständen des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz Berlin-Dahlem ermittelt.
Bei Hofstaaten, die bereits vor 1786 existierten, wurde im Allgemeinen die Zeit ab 1786 betrachtet und Daten für diese Zeit erhoben. In einzelnen Fällen, in denen Dienstzeiten für die Jahre zuvor einfach nachzuvollziehen waren, sind diese mit aufgenommen worden.