1820
im Zuge der Neureglung der preußischen Finanzverfassung als eine
Zentralbehörde, abgesondert von den anderen staatlichen Verwaltungen
gegründet; 1850 infolge von preußischer Verfassung und Neuregelung der
Staatsschuldenverwaltung weiterhin von der allgemeinen Finanzverwaltung
getrennt, aber dem Finanzministerium unterstellt und seitdem von einer
Staatsschulden-Kommission kontrolliert
Hauptverwaltung der Staatsschulden, in: Praktiken der Monarchie, hrsg. vom Akademienvorhaben "Anpassungsstrategien der späten mitteleuropäischen Monarchie am preußischen Beispiel (1786-1918)", Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin, Version 4 vom 05.08.2021, URL: https://actaborussica.bbaw.de/v4/P0009320