Die Organigramme sind nach den Regierungszeiten der preußischen Herrscher gegliedert. Somit deckt die Zeit von 1797 bis 1840 den Hofstaat des Königs Friedrich Wilhelm III. sowie alle in diesen Jahren bestehenden, unten aufgeführten Hofstaaten der Parallelhöfe ab. Für jeden Hofstaat wird ein Organigramm mit der Struktur sowie den Namen und Dienstzeiten der Amtsinhaber erarbeitet.
Kinder erhielten mit ca. 4-6 Jahren einen eigentlichen Hofstaat. Personal zur Versorgung und Beaufsichtigung der Kinder existierte allerdings schon vorher. Auch wenn die Eltern dieses anstellten, werden die Personen - sofern überliefert - bei den Kindern geführt.
Inhaltlich basieren die Organigramme auf den Staatshandbüchern 1794-1840 und den korrespondierenden Adresskalendern für Berlin und Potsdam. Letztere schließen vor allem die zeitlichen Lücken, in denen das Staatshandbuch nicht erschienen ist und ergänzen die Angaben der Staatshandbücher. Bei Prinzen, die außerhalb von Berlin lebten wurden soweit vorhanden die jeweiligen Adressbücher herangezogen. Über die Familiennamen hinausgehende Informationen zu den Beamten einschließlich der Angaben zu Aufgaben und Entlohnung wurden u.a. in den Beständen des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz Berlin-Dahlem ermittelt.
Liste der Hofstaaten 1797-1840
Pensionierte & hinterlassene Hofstaaten, die nicht als aktiv bereits genannt sind
Die Organigramme sind nach den Regierungszeiten der preußischen Herrscher gegliedert. Somit deckt die Zeit von 1797 bis 1840 den Hofstaat des Königs Friedrich Wilhelm III. sowie alle in diesen Jahren bestehenden, unten aufgeführten Hofstaaten der Parallelhöfe ab. Für jeden Hofstaat wird ein Organigramm mit der Struktur sowie den Namen und Dienstzeiten der Amtsinhaber erarbeitet.
Kinder erhielten mit ca. 4-6 Jahren einen eigentlichen Hofstaat. Personal zur Versorgung und Beaufsichtigung der Kinder existierte allerdings schon vorher. Auch wenn die Eltern dieses anstellten, werden die Personen - sofern überliefert - bei den Kindern geführt.
Inhaltlich basieren die Organigramme auf den Staatshandbüchern 1794-1840 und den korrespondierenden Adresskalendern für Berlin und Potsdam. Letztere schließen vor allem die zeitlichen Lücken, in denen das Staatshandbuch nicht erschienen ist und ergänzen die Angaben der Staatshandbücher. Bei Prinzen, die außerhalb von Berlin lebten wurden soweit vorhanden die jeweiligen Adressbücher herangezogen. Über die Familiennamen hinausgehende Informationen zu den Beamten einschließlich der Angaben zu Aufgaben und Entlohnung wurden u.a. in den Beständen des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz Berlin-Dahlem ermittelt.
Liste der Hofstaaten 1797-1840
Pensionierte & hinterlassene Hofstaaten, die nicht als aktiv bereits genannt sind
Die Organigramme sind nach den Regierungszeiten der preußischen Herrscher gegliedert. Somit deckt die Zeit von 1797 bis 1840 den Hofstaat des Königs Friedrich Wilhelm III. sowie alle in diesen Jahren bestehenden, unten aufgeführten Hofstaaten der Parallelhöfe ab. Für jeden Hofstaat wird ein Organigramm mit der Struktur sowie den Namen und Dienstzeiten der Amtsinhaber erarbeitet.
Kinder erhielten mit ca. 4-6 Jahren einen eigentlichen Hofstaat. Personal zur Versorgung und Beaufsichtigung der Kinder existierte allerdings schon vorher. Auch wenn die Eltern dieses anstellten, werden die Personen - sofern überliefert - bei den Kindern geführt.
Inhaltlich basieren die Organigramme auf den Staatshandbüchern 1794-1840 und den korrespondierenden Adresskalendern für Berlin und Potsdam. Letztere schließen vor allem die zeitlichen Lücken, in denen das Staatshandbuch nicht erschienen ist und ergänzen die Angaben der Staatshandbücher. Bei Prinzen, die außerhalb von Berlin lebten wurden soweit vorhanden die jeweiligen Adressbücher herangezogen. Über die Familiennamen hinausgehende Informationen zu den Beamten einschließlich der Angaben zu Aufgaben und Entlohnung wurden u.a. in den Beständen des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz Berlin-Dahlem ermittelt.
Liste der Hofstaaten 1797-1840
Pensionierte & hinterlassene Hofstaaten, die nicht als aktiv bereits genannt sind
Die Organigramme sind nach den Regierungszeiten der preußischen Herrscher gegliedert. Somit deckt die Zeit von 1797 bis 1840 den Hofstaat des Königs Friedrich Wilhelm III. sowie alle in diesen Jahren bestehenden, unten aufgeführten Hofstaaten der Parallelhöfe ab. Für jeden Hofstaat wird ein Organigramm mit der Struktur sowie den Namen und Dienstzeiten der Amtsinhaber erarbeitet.
Kinder erhielten mit ca. 4-6 Jahren einen eigentlichen Hofstaat. Personal zur Versorgung und Beaufsichtigung der Kinder existierte allerdings schon vorher. Auch wenn die Eltern dieses anstellten, werden die Personen - sofern überliefert - bei den Kindern geführt.
Inhaltlich basieren die Organigramme auf den Staatshandbüchern 1794-1840 und den korrespondierenden Adresskalendern für Berlin und Potsdam. Letztere schließen vor allem die zeitlichen Lücken, in denen das Staatshandbuch nicht erschienen ist und ergänzen die Angaben der Staatshandbücher. Bei Prinzen, die außerhalb von Berlin lebten wurden soweit vorhanden die jeweiligen Adressbücher herangezogen. Über die Familiennamen hinausgehende Informationen zu den Beamten einschließlich der Angaben zu Aufgaben und Entlohnung wurden u.a. in den Beständen des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz Berlin-Dahlem ermittelt.
Liste der Hofstaaten 1797-1840
Pensionierte & hinterlassene Hofstaaten, die nicht als aktiv bereits genannt sind
Die Organigramme sind nach den Regierungszeiten der preußischen Herrscher gegliedert. Somit deckt die Zeit von 1797 bis 1840 den Hofstaat des Königs Friedrich Wilhelm III. sowie alle in diesen Jahren bestehenden, unten aufgeführten Hofstaaten der Parallelhöfe ab. Für jeden Hofstaat wird ein Organigramm mit der Struktur sowie den Namen und Dienstzeiten der Amtsinhaber erarbeitet.
Kinder erhielten mit ca. 4-6 Jahren einen eigentlichen Hofstaat. Personal zur Versorgung und Beaufsichtigung der Kinder existierte allerdings schon vorher. Auch wenn die Eltern dieses anstellten, werden die Personen - sofern überliefert - bei den Kindern geführt.
Inhaltlich basieren die Organigramme auf den Staatshandbüchern 1794-1840 und den korrespondierenden Adresskalendern für Berlin und Potsdam. Letztere schließen vor allem die zeitlichen Lücken, in denen das Staatshandbuch nicht erschienen ist und ergänzen die Angaben der Staatshandbücher. Bei Prinzen, die außerhalb von Berlin lebten wurden soweit vorhanden die jeweiligen Adressbücher herangezogen. Über die Familiennamen hinausgehende Informationen zu den Beamten einschließlich der Angaben zu Aufgaben und Entlohnung wurden u.a. in den Beständen des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz Berlin-Dahlem ermittelt.
Liste der Hofstaaten 1797-1840
Pensionierte & hinterlassene Hofstaaten, die nicht als aktiv bereits genannt sind
Die Organigramme sind nach den Regierungszeiten der preußischen Herrscher gegliedert. Somit deckt die Zeit von 1797 bis 1840 den Hofstaat des Königs Friedrich Wilhelm III. sowie alle in diesen Jahren bestehenden, unten aufgeführten Hofstaaten der Parallelhöfe ab. Für jeden Hofstaat wird ein Organigramm mit der Struktur sowie den Namen und Dienstzeiten der Amtsinhaber erarbeitet.
Kinder erhielten mit ca. 4-6 Jahren einen eigentlichen Hofstaat. Personal zur Versorgung und Beaufsichtigung der Kinder existierte allerdings schon vorher. Auch wenn die Eltern dieses anstellten, werden die Personen - sofern überliefert - bei den Kindern geführt.
Inhaltlich basieren die Organigramme auf den Staatshandbüchern 1794-1840 und den korrespondierenden Adresskalendern für Berlin und Potsdam. Letztere schließen vor allem die zeitlichen Lücken, in denen das Staatshandbuch nicht erschienen ist und ergänzen die Angaben der Staatshandbücher. Bei Prinzen, die außerhalb von Berlin lebten wurden soweit vorhanden die jeweiligen Adressbücher herangezogen. Über die Familiennamen hinausgehende Informationen zu den Beamten einschließlich der Angaben zu Aufgaben und Entlohnung wurden u.a. in den Beständen des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz Berlin-Dahlem ermittelt.
Liste der Hofstaaten 1797-1840
Pensionierte & hinterlassene Hofstaaten, die nicht als aktiv bereits genannt sind