Einrichtungsregister

Hauptverwaltung der Staatsschulden

Bemerkung

1820 im Zuge der Neureglung der preußischen Finanzverfassung als eine Zentralbehörde, abgesondert von den anderen staatlichen Verwaltungen gegründet; 1850 infolge von preußischer Verfassung und Neuregelung der Staatsschuldenverwaltung weiterhin von der allgemeinen Finanzverwaltung getrennt, aber dem Finanzministerium unterstellt und seitdem von einer Staatsschulden-Kommission kontrolliert