Küchenmeister und -chefs, dazu Köche und Kochgehilfen, Diner, Küchenmädchen, u.U. Hilfskräfte; Unterteilung in Mundküche (für Alltag) und Festküche (Nutzung während der Festsaison o. bes. feierlichen Anlässen); haben Kochküche, Konditorei, Anrichte, Kühlräume, Spülstellen, Fischküche, Obst- und Geschirrkammern; dazu noch Fremden- und fremde Dienerküche; Aufgaben: Entwurf und Zusammenstellung der Speisen (-folgen), die von Kaiser/in genehmigt werden, Entwicklung und Vorlage von Menüplänen für Feste (diese gehen an den Hofmarschall, der beim Vortrag Auswahl/Entscheidung des Kaisers einholt; darüber hinaus selbständige Küchenverwaltung), Bereitung der Speisen für täglich 3 Mahlzeiten, Speisenbeförderung zur Tafel