Die Finanzierung des Hofes

Die Hoffinanzen umfassen alle für die Unterhaltung des Hofes und der königlichen Familie aufgebrachten Mittel. Neben der Untersuchung der Ämter- und Personenstruktur des Hofes ermöglicht der Blick auf die Beschaffung und Verteilung dieser Hoffinanzen eine Beurteilung der Handlungsfähigkeit und Wirkungsmacht der Monarchie zwischen 1786 und 1918.

Die Untersuchung der preußischen Hoffinanzen ist seit langem ein Forschungsdesiderat in der Monarchie- wie in der Finanzgeschichte. Die Frage, wie viel die preußische Monarchie kostete, ist nicht einfach zu beantworten, da es an einer umfassenden und gleichförmigen Überlieferung mangelt. Doch durch die Zusammenführung so unterschiedlicher Quellen wie Etats, Rechnungen, Denkschriften und Immediatberichte lässt sich ein verlässliches Bild konstruieren.

In der Zeit vor 1806 sind die Ausgaben für Herrscher und Hof in Preußen nicht eindeutig von anderen zivilen Ausgaben abgegrenzt worden, obwohl ein Budget für den Hofstaat existierte. Neben der Hofstaatskasse waren auch allgemeinstaatliche Kassen sowie die königliche Schatulle direkte Quellen für Ausgaben, die in die Sphäre des Hofes einzuordnen sind. Eine entscheidende Umstrukturierung dieses Systems erfolgte 1820 durch die Einführung einer Krondotation, die jedoch anders als in anderen europäischen Monarchien, die sich durch Zivillisten finanzierten, unmittelbar von den Domäneneinkünften abgezogen wurde und somit nicht als Ausgabe im Staatsbudget erschien. Bis 1918 bildete diese Art der Krondotation die Grundlage des sogenannten Kronfideikommissfonds, aus dem die Unterhaltung des Hofstaats, des Herrschers und der königlichen Familie bestritten wurde. Der ursprüngliche Betrag der Dotation von 2,5 Mio. Talern wurde zwischen 1859 und 1910 viermal mit Zustimmung des Parlaments erhöht. Zusätzlich konnte der Monarch im Bedarfsfall auf sein in der königlichen Schatulle akkumuliertes Privatvermögen sowie die Einkünfte aus dem hohenzollernschen Familienvermögen zurückgreifen.

Es gilt jedoch nicht nur herauszufinden, aus welchen Quellen sich das Privatvermögen des Monarchen und der Hofetat speisten, sondern auch, wie die verfügbaren Summen an einzelne Bereiche des Hofes sowie an bestimmte Personen und Personengruppen verteilt wurden (siehe die Zusammensetzung der Hofausgaben für 1793/94, 1829 und 1883). Wie hoch waren die Unterhaltungskosten des Hofes; wie bedeutend waren die besonderen Ausgaben, die die Repräsentation des Herrscherhauses in der preußischen (und später der deutschen) Gesellschaft und im herrschenden europäischen Hochadel verlangte? Welche Einflussmöglichkeiten hatten der Monarch sowie einzelne Amtsträger bei bestimmten Ausgabeposten?

Im Spiegel der Hoffinanzen wird ersichtlich, wie sich die Hofausgaben über einen langen Zeitraum (beispielsweise zwischen 1828 und 1874) entwickelten und welchen Einfluss Herrscherwechsel sowie staatliche und Repräsentationskrisen darauf hatten. Außerdem lässt sich im Lichte der Finanzierungsfrage beurteilen, ob und auf welche Weise sich das Verhältnis zwischen Staat und Krone während des 19. Jahrhunderts wandelte.

Die Edition enthält sowohl komprimierte Tabellen der Hofstaatsetats und -rechnungen und ausgewählter Spezialetats und -fonds (z.B. Hoftheater, Hofoper, Marstall, Schlösser- und Gartenbau, Winterlustbarkeiten) als auch Schlüsselquellen, mit denen Grundsatzentscheidungen zur Finanzierung des Hofes/von Höfen bzw. exemplarische Vorgänge oder hervorhebenswerte Einzelfälle dokumentiert sind. Begleitet wird dieses Material von Übersichten der Einnahmen und Ausgaben der Monarchie über lange Zeiträume, auf deren Grundlage die weitere Forschung auch komparatistische Fragestellungen entwickeln kann.

Beispieldokument: Gutachten des Hofstaatssekretärs Ernst Friedrich Bussler, vermutlich vorgelegt der Kombinierten Immediatkommission

Beispieldokument: Immediatbericht des Direktors des Hausministeriums Heinrich von Obstfelder, an den Prinzregenten Wilhelm

Beispieldokument: Etat der Hofstaatskasse für Trinitatis 1795/96

Uebersicht von den Einnahmen und Ausgaben bei der
                                Kron-Fideicommiß-Verwaltung und dem Kron-Tresor von dem Jahre 1820
                                ab, GStA PK, BPH, Rep. 192, NL Wittgenstein, II, Nr. 2, 8, Bl.
                                3.
Uebersicht von den Einnahmen und Ausgaben bei der Kron-Fideicommiß-Verwaltung und dem Kron-Tresor von dem Jahre 1820 ab