Einrichtungsregister

Oberzensurgericht

Bemerkung

1843-1848; als von der Innenverwaltung unabhängiges Gericht im Zuge der Reform der preußischen Zensurverwaltung (Sommer 1843) gegründet und dem preußischen Justizministerium unterstellt; fungierte für die inländische Presse und Publizistik in der oberen Instanz als richterliche Behörde mit abschließender Entscheidunskomptenz über zuvor von Zensoren (der Innenverwaltung unterstellt) verhängte Druckverbote und Konzessionsverluste; infolge der Aufhebung der Zensur (17.3.1848) im März 1848 aufgelöst