1843-1848; als von der Innenverwaltung unabhängiges Gericht im Zuge der
Reform der preußischen Zensurverwaltung (Sommer 1843) gegründet und dem
preußischen Justizministerium unterstellt; fungierte für die inländische
Presse und Publizistik in der oberen Instanz als richterliche Behörde mit
abschließender Entscheidunskomptenz über zuvor von Zensoren (der
Innenverwaltung unterstellt) verhängte Druckverbote und Konzessionsverluste;
infolge der Aufhebung der Zensur (17.3.1848) im März 1848 aufgelöst
Oberzensurgericht, in: Praktiken der Monarchie, hrsg. vom Akademienvorhaben "Anpassungsstrategien der späten mitteleuropäischen Monarchie am preußischen Beispiel (1786-1918)", Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin, Version 3 vom 03.12.2020, URL: https://actaborussica.bbaw.de/v3/P0008615