
Den Monarchen Preußens ist vom Historiker Gerhard Ritter der durchgängige Grundsatz des Selbstregierenwollens bescheinigt worden. Sicherlich spielten sie auch nach Friedrichs II. Abgang 1786 eine wichtige politische Rolle. Ihre Handlungsspielräume nahmen vom monarchischen Absolutismus des späten 18. Jahrhunderts bis zum spätkonstitutionellen Regierungssystem um 1914 zwar erheblich ab, denn diese wurden durch Rechtsstaatlichkeit und sachkundige Spitzenbeamte, verfassungsmäßigen Landtag ab 1848 und Reichstag ab 1867/71 sowie Öffentlichkeit begrenzt. In manchen Bereichen aber blieben die Monarchen Alleinentscheider und bei großen politischen Entscheidungen bestimmten sie maßgeblich mit. Anhand ausgewählter Quellenstücke, aber in systematischer Perspektive dokumentiert der Editionsband die Monarchenmacht im Zeitverlauf.
Zu den Bereichen der Alleinentscheidung zählten die Auswahl bzw. Entlassung des (Spitzen-) Personals wie Minister oder höchste Militärs und die Verleihung von sogenannten Gnadenbeweisen wie Nobilitierungen oder Ehrentitel (Geheimer Regierungs-, Justiz- oder Baurat). Hier soll nach den grundsätzlichen Kriterien, Prozeduren und kontextuellen Einflüssen gefragt werden. Zentrale Fragen lauten, welche politischen Maximen oder Ziele bei der Personalauswahl in den unterschiedlichen Regierungsperioden obenan standen, respektive welche Bedeutung den Gnadenbeweisen für die Stabilisierung des monarchischen Systems zukam. Lässt sich hier aktive Gesellschaftspolitik, gar Verbürgerlichung erkennen oder standen überkommene Axiome monarchischen Selbstverständnisses und von Spitzenbeamten bzw. Militärs vertretene preußische Staatstraditionen weitergehenden Anpassungsschritten entgegen?
Zum zweiten geht es um die politische Rolle von Monarchen in ausgewählten Entscheidungssituationen. Hier werden Friedrich Wilhelms III. und Friedrich Wilhelms IV. Haltung zur Verfassungsfrage 1815–1857, der Verfassungskonflikt unter Wilhelm I. und das Eingreifen Wilhelms II. in Sachfragen von der Sozial- bis zur Bildungspolitik ab 1888 sowie einzelne Felder der Außen- und Militärpolitik dokumentarisch belegt. Leitfragen lauten hier, ob es mutatis mutandis ein persönliches Regiment der Könige gab oder ob die höchsten Beamten (Hardenberg, Bismarck, spätere Reichskanzler) bzw. weitere (informelle) Berater monarchische Entscheidungen vorentschieden. Die politische Rolle Friedrich Wilhelms III. und Friedrich Wilhelms IV. ist editorisch deutlicher zu substantiieren. Bezüglich Wilhelm I. ist in der Forschung jüngst erhebliche Bedeutsamkeit trotz Bismarck betont worden. Bei Wilhelm II. oszilliert das wissenschaftliche Urteil zwischen rahmensetzendem persönlichem Regiment (J. Röhl) und geringer Bedeutung infolge Sachkomplexität, bloß punktueller Intervention und Dominanz der Fachbürokratie (Ch. Clark). Auch an Wegscheiden der Außenpolitik stellt sich die Frage, ob Spitzendiplomaten und Sachlogik Entscheidungen präformierten oder ob die Monarchen persönlich Optionen wahrnahmen bzw. verwarfen. Ähnliches gilt für den Militärbereich, in dem alle preußischen Monarchen ihre persönliche Kommandogewalt und alleinige Bestimmungsmacht gegen erweiterte parlamentarische Mitsprache verteidigten.
Quellengrundlage bilden die Aktenbestände des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz in Berlin Dahlem und hier besonders die des Zivilkabinetts und der Ministerien sowie von Institutionen wie dem Heroldsamt oder höchsten Militärbehörden, insbesondere auch die Monarchen-Nachlässe im Hausarchiv, speziell die Korrespondenzreihen mit Ministern und Beratern. Hinzu treten deren hinterlassene Papiere. Damit werden neben häufig formalisierten Behördenberichten auch „private“ Briefe von und an die Monarchen erfasst.
Die Edition knüpft an den vorliegenden Band zu Zivil-, Militär- und Marinekabinett an und wird diachron Phasen, Kontinuitäten und Wandlungen der politischen Bedeutung von Monarchen anhand ausgewählter Dokumente belegen. Eine Einleitung ordnet die exemplarisch ausgewählten Quellen systematisch in den Forschungskontext ein.