I/186c. Kabinettsordre an den Oberjägermeister Heinrich Fürst zu Carolath

RegestUniformen im Hofjagdamt – Unterscheidung für einzelne Funktionsträger – Details der Staats- und Interimsuniform

Auf Ihren Bericht vom 28ten April 1837 habe Ich wegen der Uniformen für die Beamten des Hof Jagdamts folgende Bestimmungen getroffen:

  • 1.
    Der Chef des Büreaus des Hof Jagdamts erhält die Uniform der Beamten des Hofmarschallamts und des Obermarstallamts, nämlich eine blaue Uniform mit rothem, mit zwei goldenen Litzen versehenen Kragen, ohne farbigen Aermel-Aufschlag, mit glatten Schößen und einer Reihe goldener Knöpfe, so wie mit großen goldenen Kantillen-Epaulets.
  • 2.
    Was die Beamten des Jagdzeug Instituts und der Fasanerie betrifft, so besteht deren Staats-Uniform im Allgemeinen aus einem dunkelgrünem Rock mit dergleichen Unterfutter, grünem stehenden Tuchkragen und offenen Aufschlägen; rothem Vorstoß, einer Reihe glatter goldener Knöpfe, aufgenähten Schößen mit dunkelgrünem Tuchbesatz und rothem Vorstoß, aus grüntuchenen Beinkleidern mit rothen Bisen über die Stiefeln, aus einem dreieckigen Hut mit goldener Tressen-Agraffe; auf den Epaulets das Königliche Wappenschild. Hirschfänger, Koppel und Hornfessel bleiben wie bisher. Zur Unterscheidung der einzelnen Chargen tragen:
  • a, der Jagd-Zeugmeister, zwei goldene Litzen auf dem Kragen, zwei goldene Kantillen-Epaulets, Gold und grünes Kantillen-Portepee und dergleichen Hut-Cordons;
  • b, der Jagd-Assistent, eine goldene Litze auf dem Kragen, zwei goldene Franzen-Epaulets, Gold- und grünes Kantillen-Portepee und dergleichen Hut-Cordons;
  • c.
    die Jagdzeugjäger und Fasaneriemeister, zwei goldene Contre-Epaulets, Gold- und grüne Franzen-Portepees und dergleichen Franzen Hut-Cordons;
  • d, die Fasaneriejäger, zwei goldene Contre-Epaulets, kein Portepee, Gold- und grüne Franzen-Hut-Cordons. Die Interims-Uniform besteht aus einem dunkelgrünen Ueberrock mit stehendem grünem Kragen, rothem Vorstoß, ohne Epaulets, aus einer grünen Dienstmütze mit grünem Rande und rothem Vorstoß. – Ich überlasse Ihnen diese Bestimmungen den betreffenden Beamten bekannt zu machen.