III/25. Kabinettsordre an das Staatsministerium

RegestFriedrich Wilhelm III. ist über das langsame Handeln des Staatsministeriums sehr verärgert. Er erwartet die schnelle Einsendung der Protokolle von dessen Beratungen. Hardenberg ist wegen seines Hörfehlers von der Teilnahme an den Geschäften des Staatsministeriums entbunden. Auflistung der Befugnisse Hardenbergs. – Die höhere und geheime Polizei ist mit großer Rechtlichkeit verfahren. – Das angebliche Schwanken bei den bisherigen Hauptverwaltungsgrundsätzen ist Friedrich Wilhelm III. nicht klar.

Nach einem Verlauf von 7 Monaten und bey der vom Ministerium anerkannten großen Wichtigkeit der Sache, hätte Ich erwartet, daß dasselbe nicht so leicht über die Haupt-Gegenstände welche ihm die Kabinets Ordre vom 11. Januar d. J. zur Berathung empfahl, hinweggegangen seyn würde und sich nicht darauf beschränkt hätte Mir eine verbesserte Einrichtung des Ministeriums vorzuschlagen, damit dasselbe einer gemeinsamen Verantwortlichkeit genügen könne. Nach der Kabinets Ordre vom 3. Juny 1814 und insonderheit nach der vom 3. Nov. 1817 lagen dem Ministerium in allen wesentlichen Punckten die Befugnisse und die Verantwortlichkeit einer Central Behörde schon längst ob. Es konnte und musste gemeinsam, umfassend und mit Einheit handeln, den Mängeln, die es zu finden glaubte, abzuhelfen, oder Anträge zu zweckmäßigen Einrichtungen machen, wo sie für nöthig erschienen. Die Kabinets Ordre vom 11. Jan. d J. hat nichts Neues in dieser Rücksicht befohlen, sondern nur die gemeinsame Berathung und Verantwortlichkeit, wiederholt eingeschärft und Beschleunigung des Geschäftsganges erfordert. Dem Staats Kanzler läßt das Ministerium die Gerechtigkeit wiederfahren, daß er bemüht gewesen sey, stufenweise ein verantwortliches Ministerium zu bilden; das Verlangen aber, daß er den Berathungen regelmäßig beiwohnen möge, kann nicht erfüllt werden, da er, wie er Mir vorgestellt, wegen seines Gehörfehlers, an dergleichen größeren Versammlungen mit Erfolg nicht Theil nehmen kann und seine Pflichten darin nicht anhaltend und vollkommen zu erfüllen, im Stande ist.

Das Ministerium bestätige Ich in der ganzen von demselben gewünschten Selbstständigkeit als Central Behörde der inneren Verwaltung und lege demselben daher auch die daraus fließende Verantwortlichkeit von Neuem auf. Es muß nur seine Bestimmung, das Ganze der Verwaltung zu übersehen und mit Einheit zu leiten, stets vor Auge haben. Den Geschäftsgang mag es einrichten, wie es ihn für zweckmäßig hält, wenn nur Ordnung und Beschleunigung dabey zum Grunde liegen. Nur erwarte Ich die jedesmalige schnelle Einsendung der Protokolle der Sitzungen. Das Ministerium und die verschiedenen Departments desselben, sollen künftig ihre Berichte direct an Mich senden, ausgenommen wenn ich abwesend bin, wo sie sämtlich dem Staats Kanzler zuzustellen sind.

Den Staats Kanzler will Ich von der Theilnahme an den Geschäften des Ministeriums in der Regel entbinden, dagegen soll er:

  • 1.
    in das Ministerium eintreten, so oft er es für nöthig hält und das Präsidium in solchem übernehmen, auch die Befugniß haben, einen oder mehrere der Minister zu Conferenzen zu sich einzuladen.
  • 2.
    Mir, wie bisher in Meinem Kabinet vortragen.
  • 3.
    Soll er das Recht behalten, vom Ministerium sowohl, als von allen andern Staats Behörden, Auskunft, Nachrichten, Acten und dergleichen zu fordern.
  • 4.
    In dringenden und eiligen Fällen, desgleichen über minder wichtige Gegenstände, in Meinem Namen zu verfügen und dieserhalb nur verantwortlich gegen Mich seyn. Seine Verfügungen aber sind zu befolgen. Ist das Ministerium nicht damit einverstanden, so kann es Mir, wo nicht Gefahr im Verzuge ist, Gegenvorstellung machen.
  • 5.
    den besondern Aufträgen, die er hat, z. B. als Chef der Archive, der Ober Rechnungs Kammer, als Vortragender der Standes Erhöhungen und anderer größerer Gnadensachen, fernerhin genügen.
  • 6.
    In den jetzigen Verhältnissen mit dem Staatsrath bleiben.

Das Raisonnement des Berichts über einzelne Gegenstände genügt Mir nicht. Ich übergehe es vorerst und werde es bey vorkommender Gelegenheit aufnehmen z. B. das was über die öffentliche Erziehung gesagt ist. Nur bemerke Ich, daß die bisherige höhere und geheime Polizei mit großer Rechtlichkeit und nur in solchen Fällen, wo das Staatswohl ihre Anwendung erforderte, verfahren hat, und das Licht nicht scheuen darf. Das Ministerium erkennt ihre Nothwendigkeit solchenfalls selbst an. Zur Regulierung des Staats Haushalts sind alle Vorarbeiten gemacht. Sie werden nächstens dem Ministerium zugehen und Ich empfehle deren sogfältigen Berathung angelegentlich. Was dasselbe darunter versteht, daß das Schwankende, welches in den bisherigen Haupt Verwaltungs-Grundsätzen bestehe, sich durch eine gemeinsame Berathung verlieren solle, ist Mir gar nicht klar: Ich fordere dasselbe daher auf, Mir bestimmt anzuzeigen, welches die Haupt Verwaltungs-Grundsätze sind, worüber nach der Meinung des Ministeriums ein Schwanken statt findet. Desgleichen will Ich die Einsendung der von jedem Minister für seinen Wirkungs Kreis eingegebenen Anträge zu noch nöthigen Reformen, bald möglichst erwarten. Endlich ist es Meiner in der Kabinets Ordre vom 11 Jan. d J deutlich erklärten Absicht ganz zuwider, daß Mir die Abstimmungen der einzelnen Minister über solche, nicht zugesendet werden. Ich fordere also noch jetzt diese Abstimmungen.