I/109b. Kabinettsordre an den Generalintendanten der Hofmusik Wilhelm Graf von Redern

Anmerkung zum Titel

Das Schriftstück trägt den Abgangsvermerk 15/6 42, Bl. 1. - Druck: Meyerbeer, Giacomo, Briefwechsel und Tagebücher, Bd. 3: 1837–1845, Berlin 1975, S. 735.

RegestInstruktion für die neu für Redern geschaffene Hofcharge eines Generalintendanten der Hofmusik

Bei Ihrer Ernennung zum General-Intendanten der Hof-Musik finde Ich nothwendig festzusetzen, daß Sie in dieser Eigenschaft die alleinige Ober-Aufsicht über die größeren und kleinen Aufführungen bei Hof führen, deshalb jedesmal Meine Befehle einholen und dem gemäß die erforderlichen Anordnungen treffen. Zugleich verpflichte Ich Sie, sich vor jeder solcher musikalischen Aufführungen mit dem General-Intendanten der Schauspiele näher zu vernehmen und solche Verabredungen mit demselben zu treffen, daß weder die theatralischen Vorstellungen, noch die musikalischen Aufführungen bei Meinem Hofe hierunter leiden. Die Aufsicht über die Kapelle verbleibt übrigens dem General-Intendanten der Schauspiele ganz in der bisherigen Weise, wogegen es Ihnen unbenommen sein soll, denselben auf geeignete Anstellungen aufmerksam zu machen. Außerdem übertrage Ich Ihnen die Ober-Aufsicht:

  • a.) über die Militair-Musik der Garde-Regimenter,
  • b)
    über die Musikschule des großen Militair-Waisenhauses zu Potsdam und
  • c.) über das kleine Hof-Kapellen-Chor, welches der Major Einbeck leitet.