
Ew. Koenigliche Majestaet haben mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 24. Octobr. vorigen Jahres bezüglich der Herstellung und künftigen Erhaltung der Garten und Park-Anlagen zu Brühl meinen allerunterthänigsten Bericht über die Wahl eines Hofgärtners für Brühl aus der Zahl der Königlichen Garten Ober-Gehilfen und über dessen Gehalt allergnädigst befohlen, den ich, durch die erforderlich gewesene Anfragen bei Ew. Königlichen Majestaet Haus Ministerium bezüglich der dem Hofgärtner in Brühl zu gewährenden Wohnung und Emolumente, verspätet, jetzt in Folgendem allergehorsamst zu erstatten mir erlaube:
Wenn nicht ganz besondere Behinderungsgründe vorli[e]gen, so ist bisher in der Regel dem im Dienst ältesten Garten-Ober Gehilfen, die vacante Hof-Gärtner-Stelle übertragen, demnach ich es mir auch in vorliegendem Falle erlaube, Ew. Koeniglichen Majestaet den Garten-Ober Gehilfen Herrmann Claussen für Brühl als Hofgärtner und um so lieber in Vorschlag zu bringen, als derselbe, bereits seit dem Jahre 1835 Ober Gehilfe, sich in allen Zweigen der Gärtnerei sehr geschickt, thätig, aufmerksam, zuverlässig und moralisch tadellos erwisen. Er hat Gelegenheit gehabt, selbstständig zu arbeiten und genügte dabei überall vollkommen, so daß ich die Ueberzeugung aussprechen darf, daß er Ew. Koeniglichen Majestaet allergnädigste Berücksichtigung in jeder Beziehung verdient.
Der jüngste Hofgärtner in Ew. Koeniglichen Majestaet hiesigen Gärten empfängt ein jährliches Gehalt von 400 Rtlr. freie Wohnung und Feuerungs-Material (wenn das Revier Treibereien enthält, fällt das Deputat an Brennmaterial weg) und auch die Gras Nutzung seines Reviers. Ich erlaube es mir demnach für den event. allergnädigst als Hofgärtner zu bestättigen p. Claussen gleichfalls freie Wohnung nebst Zubehör incl. angemessener Stallung, ein Gehalt von = 400 Rtlr. und bis dahin, wo vielleicht Orangerie nach Brühl translocirt wird, ein jährliches Fixum von 50 Rtlr. für Feuerungs-Material zu seinem Haushalt, so wie auch den Gras-Gewinn aus dem Garten zu Brühl, allerunterthänigst in Vorschlag zu bringen und um dessen Genehmigung allergehorsamst zu bitten.
In tiefster Ehrfurcht ersterbe ich als Ew. Koeniglichen Majestät allerunterthänigster
Berlin, den 23. Februar 1843.
An den W. G. Rath v. Massow.
Auf Ihren Antrag vom 9. d.M. will Ich den Garten-Ober-Gehülfen Herrman̅ Claussen zum Hofgärtner in Brühl ernen̅en u. demselben ein jährliches Gehalt von Vierhundert Thalern, freie Wohnung nebst Zubehör, incl. angemessener Stallung, u. bis dahin, wo vielleicht Orangerie nach Brühl translozirt wird, ein jährliches Fixum von 50 Rtlr. für Feuerungs-Material zu seinem Haushalte, wie auch den Gras-Gewinn aus dem Garten in Brühl, bewilligen.