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1809 31 Dec Kam̅erherr v Schilden wird
Oberhofmeister der Königinn – Bestallung
nach altem Formular
1810 Instruction Entwurf:
- 1.
präsentirt er Gesandte, die sich um Audienz
schriftlich bewerben, empfängt sie mit Schloßhptm u Hofmarschall im Vorzimmer u
führt sie in das Audienzzimmer, in dem er bleibt – Auch alle hoffähigen Herrn, fremde u inländ, die es wünschen u bei ihm
nachsuchen, präsentirt er.
- 2)
reicht der Königinn den Arm u begleitet sie, wo sie öffentl. erscheint, auch
auf Reisen,
- 3)
fordert er für die Königinn zum Tanz auf
- 4)
gibt ihr beim Spiel, im Theater p. den Stuhl u. bleibt dahinter stehn
- 5)
hohlt Befehl ein, wer zur Spielparthie u beauftragt den Kam̅erherrn, diesen
Personen die Karte zu präsentiren
- 6)
muß stets am Hof erscheinen, ist abwesend mit höchster Genehmigg, vertritt ihn
der Cam̅erherr
- 7)
hat Aufsicht auf Function der Kam̅erherrn
- 8)
zu Beschlüssen über Ceremoinien, welche der Königinn Hof mit betreffen, ist er
zuzuziehen
- 9)
sei erste männl. Hofbeamte bei Königinn u habe Rang mit den OberHofchargen
gleich, doch ohne Excellenz.
1815 wird Schilden Excellenz. (Patent
deshalb) Seine curiosen Gehaltverbesserungsgesuche
1840 Cab. Ordre, wodurch der v Schilden
Oberhofmeister der reg. Königinn wird. Ein
Patent ist nicht ausgefertigt
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