I/110. Aus einer Auflistung des Vortragenden und Geheimen Regierungsrats im Hausministerium, Georg Wilhelm von Raumer

RegestNotiz über die einstige Ernennung Schildens zum Oberhofmeister von Königin Luise – damalige Kurzinstruktion – später Verleihung des Prädikats „Exzellenz“ an Schilden – nunmehrige Ernennung zum Oberhofmeister von Königin Elisabeth

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1809 31 Dec Kam̅erherr v Schilden wird Oberhofmeister der Königinn – Bestallung nach altem Formular

1810 Instruction Entwurf:

  • 1.
    präsentirt er Gesandte, die sich um Audienz schriftlich bewerben, empfängt sie mit Schloßhptm u Hofmarschall im Vorzimmer u führt sie in das Audienzzimmer, in dem er bleibt – Auch alle hoffähigen Herrn, fremde u inländ, die es wünschen u bei ihm nachsuchen, präsentirt er.
  • 2)
    reicht der Königinn den Arm u begleitet sie, wo sie öffentl. erscheint, auch auf Reisen,
  • 3)
    fordert er für die Königinn zum Tanz auf
  • 4)
    gibt ihr beim Spiel, im Theater p. den Stuhl u. bleibt dahinter stehn
  • 5)
    hohlt Befehl ein, wer zur Spielparthie u beauftragt den Kam̅erherrn, diesen Personen die Karte zu präsentiren
  • 6)
    muß stets am Hof erscheinen, ist abwesend mit höchster Genehmigg, vertritt ihn der Cam̅erherr
  • 7)
    hat Aufsicht auf Function der Kam̅erherrn
  • 8)
    zu Beschlüssen über Ceremoinien, welche der Königinn Hof mit betreffen, ist er zuzuziehen
  • 9)
    sei erste männl. Hofbeamte bei Königinn u habe Rang mit den OberHofchargen gleich, doch ohne Excellenz.

1815 wird Schilden Excellenz. (Patent deshalb) Seine curiosen Gehaltverbesserungsgesuche

1840 Cab. Ordre, wodurch der v Schilden Oberhofmeister der reg. Königinn wird. Ein Patent ist nicht ausgefertigt

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Reinschrift
GStA PK, BHP, Rep. 192, Nl Raumer, G. W. v., Nr. 13, Bl. 204–204v
nach 07.06.1840, vor 31.12.1840