
Euer Durchlaucht
beehre ich mich im allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Königs folgendes gehorsamst zu eröffnen: Sr. Majestät wollen dem Herrn Grafen von Redern, beim Ausscheiden aus seinem Amt als General Intendant der Königlichen Schauspiele, das Prädicat Excellenz beilegen, ihn sodann zum Ober Gewand-Meister (Grand Maitre de la Garderobe) und zum General Intendanten der HofMusik ernennen und ihm die Erlaubniß ertheilen in der IIn Abtheilung des Königlichen Haus Ministerii zu arbeiten.
Unmaßgeblich stelle ich demnach Euer Durchlaucht weitern Ermessen gehorsamst anheim eine Cabinets Ordre entwerfen zu lassen in welcher das Prädikat „Excellenz“ ertheilt und mit welcher die Bestallung als Ober Gewandmeister (maitre de la garderobe) so wie Ernennung und Instruction als General Intendant der HofMusik beigefügt und zum Schluß die Bestimmung ausgesprochen würde, daß dem Grafen von Redern gestattet werde in der IIn Abtheilung des Königl. Haus Ministerii zu arbeiten.
Was die Bestallung als Ober Gewandmeister (maitre de la garderobe) anbetrift so sind Sr. Majestät damit zufrieden, daß sie nach Maßgabe der hiermit gehorsamst remittirten Bestallung für den Gesandten Grafen Grote entworfen werde.
Eben so wollen Sr. Majestät, daß der Graf von Redern eine kurze Instruction als General Intendant der HofMusik erhalte, in welcher ausgesprochen werden soll, daß bei den eigentlichen Kammermusiken oder denen Conzerten in den Königlichen Kammern mögen es kleine oder größere musikalische Aufführungen seyn, der Graf Redern die alleinige Anordnung und Oberaufsicht in den Königlichen Gemächern führen um zu dem Ende im speciellen Auftrag Sr. Majestät, sich vor jeder zu arrangierenden musikalischen Leistung mit den Königlichen General Intendanten der Schauspiele in Relation zu setzen habe, um, nach Maßgabe der Bedürfnisse für die Oper, solche Vorbereitungen zu treffen, welche weder den theatralischen, noch den rein musikalischen Zweck gefährden sondern Beide Theile dem Königlichen Willen dienstbar zu machen.
Sollte der Entwurf zu dieser lezten ganz kurzen Instruction, noch Erläuterungen bedürfen, so würde es genügen, wenn dem Grafen Redern in der Cabinets Ordre ausgesprochen würde, daß ihm die General Intendantur der Hof Musik übertragen würde, die Instruction zu dieser neuen Stellung ihm aber noch nachträglich zugefertigt werden solle.
Daraufhin informierte Stolberg Wittgenstein am 29. Mai 1842 aus Potsdam über folgende Entscheidung Friedrich Wilhelms IV., wonach „dem bisherigen General Intendanten der Schauspiele, Grafen von Redern, das Prädikat Wirklicher Geheimer Rath beigelegt und durch ihn eine neue Hofcharge Charge, als General Intendant der Hofmusik creirt werde. Die Ernennung des H. Grafen von Redern zum Ober Gewand Kämmerer (Grand Maitre de la Garderobe) fällt demnach weg.
Herr von Küstner soll, nach Sr. Majestät allerhöchster Bestimmung den Rang eines Raths 1ter Klasse erhalten und würde solches wie beim H. v. Olfers in dem neuen Patent aus zu drücken sey[n].“ (Ausfertigung; in der Akte, Bl. 7.)