I/12d. Schreiben des Kabinettsministers Ludwig Gustav von Thile an den Oberkammerherrn und Hausminister Wilhelm Fürst zu Wittgenstein und den Geheimen Staatsminister Anton Graf zu Stolberg

RegestVorstellungen des Königs zu einer neuen dreistufigen Hierarchie der Hofchargen – Aufforderung zum Bericht

Ew. Durchlaucht und Ew. Excellenz geehrtes Schreiben vom 6. d. Mts., die Rang und Geschäfts-Verhältnisses des Vice-Ober-Ceremonienmeisters Freiherrn von Stillfried betreffend, hat mir Veranlassung gegeben, über diesen Gegenstand Seiner Majestät dem Könige Vortrag zu halten. Nach der Mir gemachten Allerhöchsten Eröffnung ist es die Absicht Seiner Majestät, das Rang-Verhältniß der Hof-Chargen im Allgemeinen anderweitig zu ordnen und selbige in drei Klassen zu theilen.

Zur ersten Klasse würden darnach die vier große Hof-Chargen

  • der Ober-Kammerherr
  • der Ober-Marschall
  • der Ober-Schenk und
  • der Ober-Truchseß, eine Stelle, die Seine Majestät zu creiren sich noch vorbehalten,

gehören, zur zweiten Klasse aber die übrigen Ober- und Vice-Ober-Hof-Chargen, namentlich

  • der Ober-Jägermeister
  • der General-Intendant der Hof-Musik
  • der Ober-Ceremonienmeister und
  • der Vice-Ober-Ceremonienmeister

zu zählen sein, wogegen die sonstigen Hof-Chargen der

  • der Hof-Marschall und Intendant der Königl. Schlösser,
  • die Hof-Jägermeister und
  • die Schloß-Hauptleute der einzelnen Schlösser

in die dritte Klasse gehören würden.

Hiernach erhielte dann der Freiherr von Stillfried, als Vice-Ober-Ceremonienmeister den Rang der zweiten Klasse. Auch beabsichtigen Seine Majestät den Schloß-Hauptmann Grafen von Arnim zum Ober-Schloß-Hauptmann zu ernennen und denselben dadurch in die zweite Klasse zu befördern. Allerhöchstdieselben wollen aber zur Regulirung dieser Angelegenheit zuvörderst Ew. Durchlaucht u Ew. Excellenz Vorschläge vernehmen. Auf Allerhöchsten Befehl ermangele ich nicht, Ew. Durchlaucht u Ew. Excellenz hiervon Mittheilung zu machen, mit dem ganz ergebensten Anheimstellen, darüber an Sr. Majestät den König den erforderlichen Bericht zu erstatten.

gez. v. Thiele