I/82. Eigenhändiges Schreiben des Innenministers Friedrich Graf zu Eulenburg an den Oberstkämmerer Wilhelm Graf von Redern

Anmerkung zum Titel

Die Autorschaft Eulenburgs erschließt sich aus dem eingangs erwähnten vertraulichen Schreiben Bismarcks vom 7.6.1870; vgl. im vorliegenden Band Dok. Nr. 81a. Das Konzept trägt den Vermerk „Eigenhändig! Briefform“ sowie als Abgangsvermerk 10/5., Bl. 28.

RegestFrühere Anregung von Königin Augusta zur Ernennung von Kammerherren auch aus den neuen Provinzen – jetzt hierfür keine Hindernisse mehr – Liste mit möglichen Kandidaten

In einem vertraulichen Schreiben vom 7 Juni v. J. theilte der Herr Ministerpräsident mir mit, daß er von Ihrer Majestät der Königin darauf aufmerksam gemacht worden sei, wie der Kammerherren-Dienst nicht nur aus persönlichen Gründen, sondern auch der Ansicht gemäß wechsele, daß man Elemente aus allen Landesteilen mit dem Hofe in Berührung bringen wolle; hiernach erscheine es angezeigt, daß man auch Mitgliedern vornehmer Familien aus den neuen Landestheilen die Kammerherrenwürde verleihe, und früge es sich, ob es thunlich sein, mit solchen Ernennungen vorzugehen. Ich nahm hieraus Veranlassung die OberPräsidenten der Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau zur Äußerung und event. Bezeichnung der etwa in Betracht kommenden Persönlichkeiten aufzufordern, legte die eingegangenen Berichte dann aber mit Rücksicht auf die inzwischen eingetretenen KriegsVerhältnisse einstweilen zurück.

Gegenwärtig dürfte kein Hinderniß mehr obwalten, der Ausführung der Allerhöchsten Intention Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin näher zu treten, und erlaube ich mir daher, die fernere [ressort-]mäßige Behandlung dieser Angelegenheit Eurer pp. erlauchtetem Ermessen ganz ergebst anheimzustellen. Allgemeine Bedenken gegen die Opportunität eines Vorgehens mit Verleihung der Kam̅erherrenwürde an Personen aus den neuen Provinzen sind von den Oberpräsidenten nicht geäußert worden. Im Einzelnen hat

I für Schleswig-Holstein der OberPräsident Frhr von Scheel-Plessen in dem abschriftlich beigeschlossenen Berichte vom 13 Juli v. J. als geeignete Persönlichkeiten bezeichnet:

Der kürzlich von mir befragte Regierungs-VicePräsident, Frhr von Ende zu Schleswig hat gleichfalls säm̅tliche Vorbenannte als geeignet für jene Stellung bezeichnet. Derselbe hat außerdem hervorgehoben, daß auch der Landrath des Kreises Rendsburg, dänische Kammerherr von Willemoes-Suhm zu Rendsburg einer gleichen Auszeichnung würdig sei.

In der Voraussetzung, daß es nicht in der Absicht liegen könne, gleichzeitig 11 Kammerherrn aus einer Provinz zu ernen̅en, mache ich ganz ergebenst darauf aufmerksam, daß meines Erachtens die sub 1, 2, 5, 6 und 9 aufgeführten Personen in erster Linie in Betracht kommen dürften. Landrath von Levetzau hat mir unter der Hand seinen lebhaften Wunsch ausdrücken lassen, mit der Ernennung zum Kammerherrn beehrt zu werden.

II Für Hannover hat der OberPräsident Graf zu Stolberg in dem abschriftlich gleichfalls beigefügten Berichte vom 30 Juni v. J. folgende Vorschläge gemacht:

  • 1.
    den Majoratsbesitzer Grafen v.d. Busche-Ippenburg genannt Kessel zu Ippenburg, Kreis Wittlage.
  • 2.
    den Rittergutsbesitzer Baron von Cramm auf Rhode im Amte Fallersleben.
  • 3.
    den Rittergutsbesitzer von Arenstorff auf Oÿle im Amte Nienberg
  • 4 den Freiherrn Ernst Knigge zu Harkerode.

Noch neuerdings hat der OberPräsident sich dahin geäußert, daß er andere, als die vorbezeichneten Persönlichkeiten auch jetzt nicht in Vorschlag zu bringen habe.

III Für Hessen-Nassau schlägt der OberPräsident v. Möller beiliegen[den] Berichtes vom 10 Januar d. J. vor:

  • 1.
    den Grafen Carl von Berlepsch zu Schloß Berlepsch, Mitglied des Herrenhauses,
  • 2.
    den Hauptmann a. D. Benjamin Riess von Scheurnschloss zu Cassel.

Welche von den vorgeschlagenen Persönlichkeiten event. auch zum persönlichen alternirenden Dienste bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin geeignet sein möchten, wäre event. noch besonders festzustellen. Ebenso möchte bei säm̅tlichen Genannten eine vertrauliche Befragung, die bisher nicht stattgefunden hat, sich empfehlen, bevor die Verleihung der Kammerherrn-Würde Allerhöchsten Orts in Antrag gebracht wird.

Namens Sr. Excellenz
Paraphe