
Ewr Königlichen Majestät
reiche ich das Schreiben Seiner Majestät des Königs der Niederlande hierbey allerunterthänigst zurück. Schon diesen Morgen hatte mir der Minister von Werther nach den eingegangenen Depechen des Grafen von Lottum von der Niederländischer Seits erhobenen Schwierigkeit Nachricht gegeben. Um nach Ewr Majestät Befehl über die an den König der Niederlande Maj. zu ertheilende Antwort meine Ansicht um so zuversichtlicher aussprechen zu können, habe ich auch den Grafen v. Alvensleben zuvor darüber zu sprechen versucht, ihn aber verfehlt. Nach meiner Überzeugung ist die von Ewr Majestät beabsichtigte Antwort in der Hauptsache den Verhältnissen aber so sehr wie den wahren Interessen des Königs der Niederlande entsprechend, der es gewiß bald genug zu bereuen haben würde, sich von den engeren Beziehungen zum deutschen Bunde ab- und dem Auslande, das ihm nie wahrhaft verbunden sein kann zugewandt zu haben – blos darum, weil eine Majorität im Luxemburgischen es so wünscht, während nach des Königs eigener Äußerung vor einem halben Jahr noch die Majorität der Stimmen für die entgegengesetzte Richtung war. Leicht dürften Seine Majestät die Erfahrung machen, daß Sie sich getäuscht hätten, oder vom eigenen Schwager hintergangen worden. Es scheint aber auch nicht ganz richtig, daß nur die Luxemburgsche Stimmung den König jetzt bestimmt – wahrscheinlich sind auch andere Einflüsse im Spiel; denn ich weiß durch Geheimen-Rath Eichmann mit Bestimmtheit, daß die Anweisung an Herrn von Scherff, den Traktat abzuschliessen, nach der Rückkehr des Königs aus Luxemburg gegeben worden ist; er ist also nicht in Luxemburg selbst auf den Gedanken des Abbrechens geführt worden.
Wenn Ewr Königliche Majestät einen späteren etwaigen Anschluß an Frankreich oder Belgien für eine Verletzung des Bundespflichts erklären wollen, so unterstehe ich mich dagegen ehrfurchtsvoll zu bemerken, daß es dabey sehr auf die Form eines solchen Anschlußes ankommen dürfte, und die Drohung sich wenigstens nicht in dieser Allgemeinheit rechtfertigen mögte. Ein Handelstraktat zB wenn er auch das ausländische Interesse sehr begünstigen sollte, würde sich dem Souverainen Könige immer nicht untersagen, oder wie eine neue Verletzung der Bundespflicht bezeichnen lassen, da viele Bundesglieder ja ähnliche Traktate geschlossen haben, Mecklenburg zB mit Frankreich, Hannover mit England pp. Nur ein vollkommener Zollverein, wie der zwischen den deutschen Staaten errichtete, könnte vielleicht, wenn er mit Frankreich oder Belgien eingegangen würde, als eine wirkliche Verletzung der Bundesverhältnisse angesehen werden. Ich glaube daher, es dürfte dies überhaupt nicht bestimmt auszusprechen, wohl aber Seine Majestät der König der Niederlande darauf in seinem eigenen Interesse recht lebhaft aufmerksam zu machen seyn, daß wenn er bey dieser Gelegenheit anti-Deutsche Sympathien demonstrirte, und sich den französischen oder belgischen Interessen zuneigen sollte, dies die Erkältung von ganz Deutschland gegen die Holländische Commercial-Politik – die seit lange schon durch Hollands alleinige Schuld tief eingedrungen ist, in einem Maaß zunehmen würde, daß Holland selbst unbedingt den größten und schmerzlichsten Nachteil von der jetzigen Verweigerung des Luxemburgischen Ausschlußes empfinden würde. Ich glaube, daß eine solche Perspective, welche die Wahrheit eben so sehr wie das Recht für sich hat, das wirksamste Mittel seyn wird, Seine Majestät den König der Niederlande über seinen wahren Vorteil aufzuklären, und ich stelle Ewr Königlichen Majestät Weisheit die Erwägung dieser Ansicht in tiefster Ehrfurcht anheim.